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Ferien-Notbetreuung in den Osterferien – Stadt Nordhorn mit ergänzendem Angebot

Nordhorn. Die Stadt Nordhorn hat die Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Osterferien aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus abgesagt. Es wird stattdessen im Rahmen der Möglichkeiten eine Notbetreuung ausschließlich für Schüler*innen der Nordhorner Grundschulen angeboten.

Das Angebot der Stadt Nordhorn gilt im Zeitraum von Montag, den 30. März bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Es unterscheidet sich von der Ferien-Notbetreuung in den Grundschulen durch die angebotenen Betreuungszeiten, die bis in den frühen Abend hineinreichen. Es stehen vier unterschiedliche Zeiträume zur Wahl: Von 7.30  bis 17.00 Uhr, von 7.30 bis 19.00 Uhr, von 13.00 bis 17.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr. Außerdem wird die Betreuung bei Bedarf auch an den Wochenenden und Feiertagen angeboten.

Es wird feste Gruppen mit fest zugeordneten Betreuer*innen geben, um die notwendigen Hygiene- und Sicherheitsauflagen einzuhalten. Kinder, die bereits die Ferien-Notfallbetreuung in den Schulen wahrnehmen, müssen von der Teilnahme an der städtischen Ferien-Notbetreuung ausgeschlossen werden. So soll die Zahl der unterschiedlichen Sozialkontakte der Kinder möglichst gering gehalten werden.

Die Betreuung wird in Kleingruppen mit jeweils maximal fünf Kindern durch Fachpersonal im Jugendzentrum an der Denekamper Straße angeboten. Bei größerem Bedarf werden weitere Jugendeinrichtungen der Stadt Nordhorn genutzt. Es werden die üblichen Elternbeiträge erhoben. Eine Beitragsreduzierung über den Nordhorn-Pass ist möglich.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist. Dazu zählen aktuell Beschäftigte in Bereichen der Sozial- und Eingliederungshilfe, Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, Beschäftigte im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche sowie Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Die Beschäftigung und die Unabkömmlichkeit bei der Arbeit sind nachzuweisen. Insbesondere ist nachzuweisen, dass die angebotene Ferien-Notbetreuung in der Grundschule zeitlich nicht ausreicht. Nähere Auskunft und Anmeldeformulare gibt es bei der Stadt Nordhorn, Abteilung Jugendarbeit, Telefon 05921 878-332, E-Mail friedbert.porepp@nordhorn.de

Text und Foto: Stadt Nordhorn