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Feuerwache Nord – so geht es nach den PFAS-Funden weiter

Die Arbeiten für den Neubau der Feuerwache Nord in Nordhorn schreiten weiter voran. Nach den inzwischen weitgehend vorliegenden Ergebnissen der Boden- und Grundwasseruntersuchungen konnten die Abbruch- und Erdarbeiten fortgesetzt werden. Für einzelne Bereiche des Grundstücks sind aufgrund der festgestellten Ewigkeitsschadstoffbelastungen PFAS (PFAS= per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich. Umfang und Tiefe wurden durch das beauftragte Fachbüro in einem Konzept dargestellt und mit der zuständigen Umweltbehörde abgestimmt.

Die untersuchten Grundwasserproben zeigten keine Auffälligkeiten. Auch die zuletzt nach dem Hallenabbruch entnommenen Bodenproben waren unauffällig beziehungsweise lagen deutlich unter den relevanten Schwellenwerten. Das Sanierungskonzept schreibt zwar noch weitere Bodenproben vor, wenn diese jedoch ohne Belastung sind, kann ab Anfang Oktober der bereits beauftragte Pfahlgründer seine Tätigkeit aufnehmen. Grundsätzlich hat sich mit heutigem Stand die Inbetriebnahme der Feuerwache Nord aufgrund der vorgefundenen Bodenschadstoffe und der damit verbunden Maßnahmen von Ende Mai 2028 auf Mitte November 2028 verschoben. Dabei hängt dieser Fertigstellungstermin allerdings unter anderem von den Ergebnissen weiterer Bodenbeprobungen ab, die während der Bodensanierung durchgeführt werden müssen. Parallel wurden bereits weitere Ausschreibungen, wie zum Beispiel zum Rohbau, Blitzschutz oder zum Aufzug veröffentlicht.

Vier Bäume müssen aufgrund der Bodensanierung gefällt werden

Im Zuge der notwendigen Bodensanierung müssen im ersten Bauabschnitt vier Bäume – drei Hainbuchen und ein Ahorn – im vorderen Bereich des Grundstücks gefällt werden. Grund sind die auch dort nachgewiesenen PFAS-Belastungen. Die erforderliche Sanierung muss auch den Wurzelbereich der Bäume bis in eine Tiefe von rund drei Metern umfassen. Eine Durchführung der Arbeiten ohne eine Verursachung erheblicher Schäden am Wurzelwerk ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Die Fällung wurde daher nach fachlicher Prüfung als unausweichlich bewertet. Das Vorgehen wurde kürzlich zwischen der Stadt Nordhorn, der Umweltbehörde des Landkreis Grafschaft Bentheim und dem beauftragten Gutachter abgestimmt. Für die gefällten Bäume ist im Zuge des Neubaus eine standortgerechte Ersatzbepflanzung vorgesehen. Weitere Untersuchungen in den hinteren Bereichen des Baufeldes laufen noch. Ob dort weitere Maßnahmen erforderlich werden, wird jeweils im Einzelfall geprüft.

Text: Stadt Nordhorn