CORONAGrafschaft Bentheim

FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen in Nordhorn und der Grafschaft Bentheim

FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen in Nordhorn und der Grafschaft BentheimStadt und Landkreis erlassen Allgemeinverfügungen zum Infektionsschutz

Nordhorn. Mit zwei Allgemeinverfügungen ordnen die Stadt Nordhorn und der Landkreis Grafschaft Bentheim eine FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demonstrationen an. Die Regelung tritt am Dienstag, den 4. Januar 2022 für die Stadt Nordhorn und am Mittwoch, den 5. Januar 2022 für den übrigen Landkreis in Kraft. Sie gilt für alle Versammlungen unter freiem Himmel, auch wenn diese vorher nicht offiziell angezeigt wurden.

In den Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis wird festgelegt, dass künftig bei allen Versammlungen in Nordhorn und im Kreisgebiet grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht gilt. Darüber hinaus wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmenden ausreichenden Abstand zu einander halten müssen.

Stadt und Landkreis haben das Vorgehen sowohl miteinander als auch mit dem Polizeikommissariat Nordhorn abgestimmt. Anlass für die neue Regelung sind zahlreiche nicht angezeigte Versammlungen, die in den vergangenen Wochen in vielen Städten in Deutschland und auch im Landkreis Grafschaft Bentheim stattgefunden haben. Bei diesen Versammlungen wurden häufig keine ausreichenden Corona-Schutzmaßnahmen getroffen oder wurde sogar aktiv gegen geltende Corona-Regeln verstoßen. Das Niedersächsische Innenministerium hatte die Kommunen daraufhin dazu aufgefordert, den örtlichen Infektionsschutz bei Versammlungen durch Allgemeinverfügungen sicherzustellen.

Durch die Allgemeinverfügungen sollen sowohl die Teilnehmenden als auch die übrige Bevölkerung und das Gesundheitssystem davor geschützt werden, dass es bei zukünftigen Versammlungen zu Corona-Ansteckungen kommt. Gleichzeitig sollen die klaren Regeln es der Polizei und den Ordnungskräften erleichtern, gegen eventuelles Fehlverhalten einzelner Versammlungsteilnehmender vorzugehen.

„Normalerweise muss eine Versammlung mindestens 48 Stunden vorher beim Ordnungsamt der Stadt Nordhorn beziehungsweise für das weitere Kreisgebiet bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim angezeigt werden. Dann wird mit den Veranstaltenden abgestimmt, welche Corona-Schutzmaßnahmen gemäß der aktuellen Landes-Coronaverordnung getroffen werden müssen“, erläutert Stadträtin Birgit Beckermann. Sie ist bei der Stadt Nordhorn unter anderem für den Bereich Ordnung zuständig.

„Diese mit der Versammlungsfreiheit einhergehenden Pflichten sind auch deswegen so wichtig, um neben der Vermeidung von Corona-Infektionen, den Schutz der Demonstrierenden und der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Polizei sicherstellen zu können“ ergänzt Dr. Elke Bertke, zuständige Dezernentin beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

„Natürlich müssen die Veranstaltenden und die Teilnehmenden auch bei nicht angezeigten Versammlungen Corona-Schutzmaßnahmen treffen. Wir haben in den Allgemeinverfügungen jetzt unmissverständlich klargestellt, welche Maßnahmen das sind“, so Beckermann. Das begrüßt auch die Leiterin des Polizeikommissariats Nordhorn, Katharina-Alke Bruns: „Durch die Verfügungslage haben die eingesetzten Polizeibeamt*innen eine klare Handhabe bei Feststellungen etwaiger Verstöße. Ordnungswidrigkeitenverfahren können eingeleitet und entsprechende Bußgeldverfahren durch die zuständigen Stellen betrieben werden.“ 

Für Beckermann sind die Allgemeinverfügungen auch eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Versammlungsfreiheit: „Die Versammlungsfreiheit als Grundrecht aller stellt ein hohes Gut dar, das es sicherzustellen gilt. Mit Respekt begegnen wir kritisch-konstruktiven Diskussionen zu getroffenen politischen Entscheidungen im Kontext der Bewältigung der COVID-19-Pandemie“, erklärt die Stadträtin.

Beckermann, Bertke und Bruns appellieren gemeinsam an alle Teilnehmenden solcher Versammlungen, sich ab sofort an die Vorgaben der Allgemeinverfügungen und der Corona-Schutzverordnungen zu halten: „Dem Schutz der Gesundheit kommt angesichts der aktuellen Entwicklung der pandemischen Lage weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Die Omikron-Variante ist überall auf dem Vormarsch. Unterstützen Sie bitte mit Ihrem verantwortungsbewussten Handeln das gute Miteinander hier im Landkreis. Halten Sie sich an die für alle geltenden Regeln, um nicht nur die Teilnehmenden der Versammlungen zu schützen, sondern uns alle. Sie gefährden sonst ihre eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen.“

Die vollständigen Allgemeinverfügungen werden im Internet unter www.nordhorn.de sowie www.grafschaft.de veröffentlicht.

Text: Stadt Nordhorn