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Fietzek schließt neuen Bürgerentscheid zur Eissporthalle nicht aus

Nordhorn. Die Nachricht kam plötzlich und unerwartet und lässt bei einigen Grafschafterinnen und Grafschaftern bereits etwas Unruhe entstehen. Landrat Fietzek schließt einen neuen Bürgerentscheid zur Eissporthalle nicht aus. Doch was war passiert, dass es nun zu solchen Äußerungen kommt?

Am Donnerstagnachmittag tagte der Sportausschuss im Gemeindehaus am Markt. Die Ergebnisse des Gutachterbüros waren eindeutig. Die Kosten, die bei einer Sanierung der Halle entstehen, sind höher als erwartet. Das Planungsbüro und die / der Gutachter haben mehrere Szenarien vorgestellt, die am Donnerstagnachmittag vorgestellt wurden (weitere Informationen bitte hier lesen). Zudem wurde auch ein Szenario vorgestellt, welches einen Neubau der gesamten Eissporthalle vorschlägt.

Noch in der Sportausschusssitzung sagt Landrat Fitzek klar und deutlich: „Der Bürgerentscheid deckt einen Neubau der Halle nicht ab. Offen bleibt die Frage, ob der Bürgerentscheid als „bestehende Größe“ die Eissporthalle ansieht oder die Anzahl der Besucher!“

Auf Deutsch und versuchsweise klar verständlich: Der Bürgerentscheid besagt, dass die Eissporthalle „in der bestehenden Größe“ saniert werden soll. Doch nun scheinen juristische Feinheiten in die ganze Sache einzufließen. Es bleibt anscheinend juristisch zu prüfen, ob es sich bei dem Ausdruck „bestehende Größe“ um die Größe der Eissporthalle an sich handelt oder ob es sich bei dem Ausdruck der „bestehenden Größe“ um die Anzahl der Zuschauer handelt.

Wir haben direkt nach der Sportausschusssitzung ein Interview mit Herrn Landrat Fietzek führen dürfen und dabei natürlich auch kritisch hinterfragt. Doch im Interview deute er nicht nur an, dass die Aussagen zur „bestehenden Größe“ juristisch überprüft werden müssen. Ferner erläuterte er, dass es juristisch überprüft werden müsse, ob sich der Landkreis überhaupt noch an den Bürgerentscheid halten müsse oder ob man einen neuen „aufmacht“. Im Einzelnen sagte Landrat Fietzek:

„Der Neubau ist eine Variante, wo man tatsächlich den Bürgerentscheid neu aufmachen muss. Wir müssen gucken, ob es einen juristischen Weg gibt, der tatsächlich es auch zulässt, dass man sagt, wir fühlen uns diesen Bürgerentscheid nicht mehr verpflichtet oder man initiiert einen neuen Bürgerentscheid. Das müssen wir prüfen, ob es so einen Weg geben kann.“

Landrat Fitzek

Es bleibt im Moment natürlich offen, ob dieser Weg gegangen wird und ob somit die „gelebte Demokratie“ der Grafschafter Bürgerinnen und Bürger auf eine harte Probe gestellt wird und ggf. umgangen wird. Ein Bürgerentscheid ist ein Mittel der Bürgerinnen und Bürger um in einer Demokratie darzulegen, was sie wollen. Daher wird auch hier auch von der „gelebten Demokratie“ gesprochen.

Schon nach der Sitzung haben einige Grafschafterinnen und Grafschafter mitbekommen, dass es juristisch überprüft werden soll, was in diesem Bürgerentscheid geregelt wurde. Über Empörung bis hin zur Aussagen: „Hier wird versucht, die Demokratie zu hintergehen!“ waren laut zu hören.

Wann diese juristischen Feinheiten überprüft werden und wann auch die Eissporthalle wieder für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht wird, scheint in ganz weiter Ferne gerückt zu sein. Laut Landrat Fitzek wird es mindestens noch 3,5 Jahre dauern, bis man wieder aufs Eis kann. Doch falls es zu einem neuen Bürgerentscheid kommen sollte, geht alles wieder von vorne los.

Fest steht jedoch: Der Bürgerentscheid war so formuliert, dass alle Bürgerinnen und Bürger so gewählt haben, dass die Eissporthalle so saniert werden soll, wie sie im jetzigen Zustand ist. Mit der gleichen Größe und auch mit der gleichen Anzahl an Zuschauern. Pläne und auch Zahlen liegen nun vor. Wir sind gespannt, ob und wann man dem Willen der Bevölkerung der Grafschaft Bentheim demokratisch folgt.

Hier nun das komplette Interview