CORONAGrafschaft Bentheim

Fünf Werktage unter Inzidenz von 50: Neue Allgemeinverfügung bringt leichte Lockerungen

Grafschaft Bentheim. Da im Landkreis Grafschaft Bentheim die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 lag, ermöglicht der Landkreis mit einer neuen Allgemeinverfügung Lockerungen. Diese gelten ab Mittwoch, den 29. September 2021.

Dann entfällt die bisher verpflichtende 3G-Regelung für die Teilnahme an Zusammenkünften mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen in geschlossenen Räumen, für körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Spielbanken und –hallen. Sie entfällt ebenfalls für den Besuch von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks sowie Sportanlagen jeglicher Art. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die seit dem 22. September gilt, erlaubt es Veranstaltern und Betreibern jedoch unabhängig von der Warnstufe, optional die 2G-Regelung für ihre Veranstaltungen oder Betriebe vorzuschreiben. Wenn Besuchende und Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen, entfallen Maskenpflicht und die Abstandsregelung. Die Nachweise müssen aber vom Veranstalter aktiv eingefordert werden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim