Für den Ernstfall absichern: Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder das fortschreitende Alter – es gibt viele Situationen, in denen Menschen nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Doch wer handelt dann für sie? Und inwiefern wird ihr eigener Wille beachtet? Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung spielen in diesen Fällen eine entscheidende Rolle. Wie Bürgerinnen und Bürger für den Ernstfall vorsorgen und mit entsprechenden Vollmachten ihr Recht auf Selbstbestimmung sichern können, steht am Dienstag, 01. April 2025, bei einem Vortrag der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsstelle und der Betreuungsvereine des Landkreises Grafschaft Bentheim im Fokus. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr in den Räumlichkeiten der VHS Grafschaft Bentheim in Nordhorn (Bernhard-Niehues-Straße 49, Raum 114). Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung per Telefon unter 05921 83650 oder über das Anmeldeportal der VHS Grafschaft Bentheim (https://kurse.vhs-nordhorn.de/index.php, Kursnummer 1030) ist wünschenswert.
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim
