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Fußgängerzone Zum Stadtgraben für Radverkehr freigegeben

Meppen. Die Fußgängerzonen Markt/Hasestraße, Bahnhofsstraße und Zum Stadtgraben dürfen bislang nur in dem Zeitraum von 18.00 bis 9.30 Uhr von Fahrradfahrern durchfahren werden. Nun wird die Fußgängerzone Zum Stadtgraben ohne zeitliche Beschränkung für den Radverkehr freigegeben.

Damit ist der Rat der Stadt Meppen einem Antrag der Ratsfraktionen BfM/FDP und Bündnis 90/Die Grünen gefolgt. Durch die Freigabe des Bereichs Zum Stadtgraben soll die Attraktivität des Fahrrades als Verkehrsmittel gesteigert werden. „Aufgrund der großzügigen Breite der Fußgängerzone Zum Stadtgraben ist der Bereich für eine zeitlich unbegrenzte Freigabe des Rundverkehrs gut geeignet“, so Bürgermeister Helmut Knurbein. „Ich weise jedoch darauf hin, dass ein rücksichtvolles Miteinander von Fahrradfahrern und Fußgängern unbedingt erforderlich ist.“

Die Beschilderung in der Fußgängerzone Zum Stadtgraben weist auf die Freigabe für den Radverkehr ohne zeitliche Beschränkung hin. Foto: Stadt Meppen
Die Beschilderung in der Fußgängerzone Zum Stadtgraben weist auf die Freigabe für den Radverkehr ohne zeitliche Beschränkung hin. Foto: Stadt Meppen

Um dies zu gewährleisten, gilt in der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist sowohl durch Fahrer von mit eigener Kraft angetriebenen Fahrrädern als auch von Pedelecs zu beachten. Ebenso müssen Inlineskater, Skateboard-Fahrer oder Benutzer von Tretrollern die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das Befahren der Fußgängerzone Zum Stadtgraben mit dem E-Skooter ist nicht gestattet.

Für die Fußgängerzonen Markt/Hasestraße und Bahnhofsstraße gilt weiterhin die zeitlich begrenzte Freigabe für den Radverkehr von 18.00 bis 9.30 Uhr.

Text und Foto: Stadt Meppen