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Geflüchtete aus der Ukraine: Grafschafter Jobcenter ab Juni für Grundversorgung zuständig

Ab dem 1. Juni haben alle Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Darauf haben sich Bund und Länder bei einem Treffen Anfang April verständigt. Das bedeutet: Anerkannte ukrainische Flüchtlinge fallen dann nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Ihre Bezüge erhalten sie statt über die Sozialämter künftig über das Jobcenter. Mit Ausnahme der Stadt Nordhorn befinden sich in den Grafschafter Gemeinden Sozialamt und Jobcenter unter dem gleichen Dach der Kommune. Für die Geflüchteten in Nordhorn wechselt die Zuständigkeit vom Sozialamt der Kreisstadt zum Jobcenter des Landkreises Grafschaft Bentheim. „Wir arbeiten auf Hochtouren daran, diesen sogenannten Rechtskreiswechsel für die mittlerweile über 800 Bezieherinnen und Bezieher von Asylbewerberleistungen zu gewährleisten“, erklärt Valentin Drechsler, Leiter des Grafschafter Jobcenters. „Unser Ziel ist es, den Wechsel so unbürokratisch und einfach wie möglich zu gestalten“, bekräftigt Landrat Uwe Fietzek.

Dabei stelle die Kurzfristigkeit des Systemwechsels die Behörde vor besondere Herausforderungen, da viele Rechtsfragen vom Bundesgesetzgeber noch ausgestaltet werden müssen, insbesondere zur ausländerrechtlichen Registrierung als Anspruchsvoraussetzung. „Wir haben uns dennoch bewusst dazu entschlossen, frühzeitig zu handeln und nicht die abschließenden Detailregelungen aus Berlin abzuwarten“, macht Fietzek deutlich. Den Geflüchteten in Nordhorn werde daher in den nächsten Tagen ein stark vereinfachter und übersetzter Antrag auf Leistungen übersendet. „Es kann natürlich sein, dass der Gesetzgeber den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als ausreichend erklärt und unser Vorgehen dadurch nicht zwingend notwendig ist, aber darauf wollen wir uns nicht verlassen. Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, dass die Geflüchteten zu spät ihre Leistungen erhalten – auch wenn das mit mehr Arbeit für uns verbunden ist“, erklärt der Landrat das Vorgehen.

„Wir bieten den Geflüchteten in Nordhorn bei Bedarf auch eine Unterstützung bei der Antragstellung an“, berichtet Drechsler. Übersetzer und das Personal des Jobcenters helfen in der Zeit vom 3. bis zum 11. Mai 2022 werktags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr bei der Antragstellung. Der Antrag sei aber so einfach gehalten, dass er in den meisten Fällen eigenständig oder mit kleiner Hilfestellung von privaten oder ehrenamtlichen Helfern gestellt werden könne – möglichst bis zum 11. Mai 2022, so Drechsler. Der Antrag steht auch zum Download auf der Internetseite des Landkreises unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/buergerservice/dienstleistungen.php?id=58 (Grafschafter Jobcenter – vereinfachter Antrag, Ukraine). Der Antrag kann beim Jobcenter per Post oder per Email (Noh1sb@grafschaft.de) eingereicht werden. Geflüchtete, die nicht in Nordhorn gemeldet sind, wenden sich bitte hinsichtlich der Antragstellung an das Jobcenter in ihrer jeweiligen Kommune.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim