AktuellesCloppenburg

Geflügel muss im Landkreis Cloppenburg ab Dienstag aufgestallt werden

Landkreis Cloppenburg. Geflügel muss im Landkreis Cloppenburg ab Dienstag (28. Oktober 2025, 0.00 Uhr) aufgestallt werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza hat der Landkreis Cloppenburg erlassen.

Sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel ist ab Dienstag in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

Die zuständige Behörde ergreift bei Verdacht des Auftretens von u. a. hoch pathogener aviärer Influenza (AI – Geflügelpest) bei Wildvögeln die erforderlichen Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen, um eine Ausbreitung des Virus auf gehaltene Vögel und Geflügel zu verhindern. Als eine Seuchenpräventionsmaßnahme ist die Isolierung von gehaltenen Tieren der für die Geflügelpest empfänglichen Arten anzuordnen, wenn dadurch der Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln und Geflügel und damit eine Ausbreitung in den Haustierbestand vermieden wird.

Der Landkreis Cloppenburg ist einerseits Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel und weist andererseits eine hohe Wirtschaftsgeflügeldichte auf. Außerdem wurde berücksichtigt, dass im Landkreis Cloppenburg mehrere Flüsse, Seen und Feuchtgebiete vorhanden sind, an denen die genannten Wildvögel rasten. Hinzu kommen Schläge mit abgeerntetem Mais, die Wildvögeln als Äsungsflächen dienen. Weiterhin wurde die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 20. Oktober 2025 berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung dieser Risikofaktoren wird das Risiko der Einschleppung von hochpathogener aviärer Influenza in die Geflügelbestände im Landkreis Cloppenburg, insbesondere bei Freilandhaltung, als hoch eingestuft.

Text: Landkreis Cloppenburg