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Geflügelpest auch in der Grafschaft – Geflügel muss weiterhin im Stall bleiben

Die Geflügelhalter im Landkreis müssen bereits seit dem 15.November 2020 ihre Tiere aufstallen. Die Aufstallung soll die Tiere vor dem hochansteckenden Erreger der Geflügelpest H5N8 schützen. Die Meldungen der letzten Wochen aus ganz Deutschland haben gezeigt, dass das Krankheitsgeschehen noch nicht ausgestanden ist. Die Zugvögel haben sich auf den Rückweg Richtung Norden gemacht. Dieses hat zur Folge, dass die gemeldeten Fälle wieder zunehmen.

So wurde am 1. März in der Grafschaft eine tote Nonnengans beprobt, die in einem Waldstück gefunden worden war. Die Untersuchung im LAVES Oldenburg führte am 5. März zum Nachweis von H5-Influenzaviren. Das nationale Referenzlabor FLI bestätigte den Befund des Subtyps H5N8 am 8. März. Das Veterinäramt zieht daraus den Schluss, dass der Seuchenzug anhält.

„Die neuen Nachweise zeigen, dass die Geflügelpest bei Wildvögeln im Land aktuell wieder sehr präsent ist. Wie die aktuellen Fälle gerade auch in Kleinhaltungen zeigen, ist es weiterhin sehr wichtig, die Geflügelbestände zu schützen und die bestehenden Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen. Alle Bürger sind außerdem dazu aufgerufen, auffällige oder verendete Wasser- und Greifvögel beim Veterinäramt zu melden. Die Aufforderung Geflügel im Stall zu belassen, besteht weiterhin und kann erst aufgehoben werden, wenn sich die allgemeine Lage in Deutschland und angrenzenden Ländern wieder beruhigt hat“, so Dr. Hermann Kramer, Leiter der Veterinärabteilung des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim