Geflügelpest-Ausbruch in einem Entenbetrieb
Landkreis Cloppenburg. In der Gemeinde Garrel wurde ein Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Entenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 5.300 39 und 11 Tage alten Enten wird heute (22. Oktober) tierschutzgerecht getötet.
Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober drei Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 28.900 Puten und 5.300 Enten betroffen.
Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden ab Donnerstag (23. Oktober 2025, 0.00 Uhr) als Sperrzone eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Als Schutzzone wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Garrel und Bösel. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Molbergen und Garrel sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe.
Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.
Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) die Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.
Text: Landkreis Cloppenburg
