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Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Bösel

Landkreis Cloppenburg. In der Gemeinde Bösel wurde ein Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 10.000 18 Wochen alten Puten wurde am vergangenen Wochenende tierschutzgerecht getötet.

Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober fünf Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 46.300 Puten und 5.300 Enten betroffen.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wurden als Sperrzone eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Als Schutzzone wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Bösel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Garrel und Bösel. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel und Molbergen sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe.

Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.

Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) die Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.

Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis ist ein Gebiet festgelegt, in dem Geflügelbestände, im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung, frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen. Das Wiedereinstallungsverbotsgebiet umfasst die Gemeinden Bösel und Garrel sowie die Stadt Friesoythe.

Die Geflügeldichte beträgt in den betroffenen Gemeinden deutlich mehr als 500 Stück Geflügel pro Quadratkilometer. So beträgt die Geflügeldichte in der Gemeinde Garrel ca. 13.123 Tiere pro Quadratkilometer. Bei der festgestellten aviären Influenza handelt es sich ferner um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die eine sehr hohe Ausbreitungstendenz und Mortalität aufweist und schnell epidemische Ausmaße annimmt. Aufgrund der zwingend vorzunehmenden Tötung eines infizierten Bestandes sind hohe wirtschaftliche Schäden die Folge.

Die Eindämmung der Geflügelpest lässt sich nur erreichen, wenn neben der genauen Beachtung der Restriktionen in den festgesetzten Schutzzonen und den Überwachungszonen und einer konsequenten Bekämpfung festgestellter Seuchenbestände die Populationsdichte in nennenswertem Umfang verringert werden kann. Die dadurch erreichten Abstandsvergrößerungen unter den Beständen erschweren dem Virus, sich weiter auszubreiten.

Im Landkreis Vechta ist in der Stadt Vechta am 26. Oktober 2025 in einem Nutzgeflügelbestand der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Daher hat der Landkreis Cloppenburg eine weitere tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen.

Um die Schutzzone im Landkreis Vechta wird im Landkreis Cloppenburg mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete innerhalb der Gemeinden Cappeln und Emstek.

Text: Landkreis Cloppenburg