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Geflügelpest-Ausbrüche in zwei Putenbetrieben in den Gemeinden Garrel und Bösel

Landkreis Cloppenburg. In den Gemeinden Garrel und Bösel wurden Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in zwei Putenbetrieben nachgewiesen. Die Ausbrüche hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Die Bestände in Bösel mit 16.100 10 Wochen alten Puten und in Garrel mit 13.000 14 Wochen alten Puten wurden tierschutzgerecht getötet.

Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober 24 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 255.100 Puten und 5.300 Enten betroffen.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anpassung der Grenzen der Überwachungszonen und zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 18. November 2025, 0.00 Uhr, in Kraft. Aufgrund der Vielzahl an Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) im Landkreis Cloppenburg werden die mit den bisherigen Allgemeinverfügungen festgesetzten Überwachungszonen zu einer Überwachungszone zusammengefasst. Die jetzt festgesetzte Überwachungszone ersetzt die bisherigen tierseuchenrechtlichen festgesetzten Überwachungszonen.

Entsprechend der EU-Verordnung 2020/687 passt die zuständige Behörde die Grenzen der ursprünglichen Sperrzone, einschließlich der Grenzen u. a. der Überwachungszonen, an, falls sich zwei oder mehrere Sperrzonen aufgrund weiterer Ausbrüche z. B. der Geflügelpest überschneiden. Da die bisher festgelegten Überwachungszonen vollständig in die nun zusammengefasste Überwachungszone einfließen, können die einzeln festgesetzten Überwachungszonen ersetzt werden.

Um die Nutzgeflügelbestände mit dem positiven Virusnachweis werden als Sperrzone jeweils eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel wird mit einem Radius von drei Kilometern als Schutzzone festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel und Garrel.

Das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Bösel wird mit einem Radius von drei Kilometern als Schutzzone festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in der Gemeinde Bösel sowie der Stadt Friesoythe.

Um die Schutzzonen wird eine Überwachungszone um die Seuchenbestände in der Gemeinde Garrel und der Gemeinde Bösel festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel, Bösel, Emstek, Garrel, Lastrup, Molbergen und Saterland sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzonen und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Text: Landkreis Cloppenburg