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Gemeinsam auf den Weg machen: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stellt Grafschafter Jugendhilfeeinrichtungen vor Herausforderungen

Ihre erste Bewährungsprobe hat die neugegründete AG 78 bestanden: Die Arbeitsgruppe im Bereich der Jugendhilfe organisierte einen Fachtag zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – kurz KJSG. Damit traf sie einen Nerv. Das Gesetz ist zwar bereits seit Juni 2021 in Kraft, zur Umsetzung der neuen Vorgaben herrscht bei den Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe sowie bei freien Trägern aber noch Unsicherheit und es gibt viele offene Fragen. Ziel des KJSG ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Wie die Änderungen des KJSG in der Grafschaft konkret in die Praxis umgesetzt werden können, diskutierten rund 100 Mitarbeitende aus Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe und von freien Trägern nun bei dem Fachtag in Nordhorn.

Die wichtigste Erkenntnis: Alle Einrichtungen – ob öffentliche Einrichtungen oder in freier Trägerschaft, ob klein oder groß – beschäftigen sich mit den gleichen Fragen und stehen vor den gleichen Problemen. So stimmten die Teilnehmenden überein, dass die Anforderungen des Gesetzes grundsätzlich umsetzbar seien. In vielen Bereichen sei in der Grafschaft auch schon einiges auf den Weg gebracht. Doch gerade bei der Erarbeitung inklusiver Ansätze und Konzepte liege viel Arbeit vor den Einrichtungen.

Als Experte war Professor Dr. Remi Stork von der Fachhochschule Münster bei dem Fachtag zu Gast. Als wesentliche Verbesserungen des neuen Gesetzes benannte er u.a. die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen sowie die Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Darüber hinaus sehe das Gesetz mehr Präventionsangebote vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien im Bereich der Jugendhilfe vor. Stork bescheinigte der Grafschaft, dass die Einrichtungen zwar – wie auch in anderen Landkreisen – noch am Anfang stünden, aber auf einem guten Weg seien. Dabei hob es insbesondere die Vielfalt der Träger hervor, die kooperieren und vertrauensvoll miteinander sprechen würden. Es gebe allerdings keine fertigen Lösungen für die Umsetzung des KJSG – man müsse sich gemeinsam auf den Weg machen. Die AG 78 wird diesen Prozess daher weiter intensiv begleiten. Die Arbeitsgruppe bietet den Einrichtungen der Jugendhilfe die Möglichkeit, sich zu vernetzen und ihr Wissen zu teilen; weitere Treffen sind bereits geplant. Ebenso sollen politische Entscheidungsträger verstärkt für die Themen der Jugendhilfe sensibilisiert werden.

Text und Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim