Gewerbekontrollen im Bereich Meppen
Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim /Hauptzollamt Osnabrück / Ordnungsamt / Finanzamt Lingen – GemeinsameGewerbekontrollen im Bereich Meppen (FOTO)
Meppen / Haren / Haselünne (ots) – Am Freitag, 13.02.2026, führten Einsatzkräfte
mehrerer Behörden in Meppen sowie in umliegenden Kommunen umfangreiche
Gewerbekontrollen durch. Die Maßnahmen begannen in den Nachmittagsstunden und
dauerten bis in die späten Abendstunden an.
An dem Einsatz waren neben der Polizei Mitarbeitende der Städte Meppen, Haren
(Ems) und Haselünne, der Samtgemeinden Herzlake und Lathen sowie der Gemeinden
Geeste und Twist beteiligt. Darüber hinaus wirkten Bedienstete des Landkreises
Emsland, des Hauptzollamtes Osnabrück sowie des Finanzamtes Lingen mit.
Insgesamt waren mehr als 60 Einsatzkräfte im Einsatz.
Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der
Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim, der Staatsanwaltschaft
Osnabrück, den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim sowie weiteren
kommunalen Behörden. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die ganzheitliche
Überprüfung ausgewählter, überwiegend bargeldintensiver Gewerbebetriebe
hinsichtlich der Einhaltung verwaltungs-, steuer- und ordnungsrechtlicher
Vorschriften.
Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Transparenz betrieblicher Abläufe
sowie der ordnungsgemäßen Teilnahme am legalen Wirtschaftskreislauf, unter
anderem im Hinblick auf sozialversicherungs- und finanzrechtlicher Vorgaben. Im
Rahmen des Einsatzes wurden insgesamt 30 verschiedene Gewerbebetriebe
kontrolliert, darunter unter anderem Restaurants, Imbissbetriebe, Friseur- und
Barbershops sowie Shisha-Shops.
Ergebnisse der Kontrollen:
In rund der Hälfte der überprüften Betriebe wurden keine oder lediglich
geringfügige Verstöße gegen gewerbe- und lebensmittelrechtliche Vorschriften
festgestellt.
In den übrigen Betrieben stellten Einsatzkräfte des Finanzamtes Lingen (Ems)
sowie des Hauptzollamtes Osnabrück mehrere Unregelmäßigkeiten in der
Kassenführung fest, die nach der Abgabenordnung zu sanktionieren sind. Die
abschließende rechtliche Bewertung ist Gegenstand weiterer Ermittlungen der
zuständigen Behörden. Darüber hinaus wurden in mehreren Betrieben nicht
ordnungsgemäß gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angetroffen.
Bei zwei kontrollierten Objekten im Bereich Haren wurden Personen ohne gültige
Aufenthaltserlaubnis festgestellt, die zudem nicht ordnungsgemäß als
Beschäftigte gemeldet waren. Nach Durchführung der erforderlichen
strafprozessualen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wurden diese entlassen.
Im Rahmen der Kontrolle eines Restaurants im Bereich Haselünne wurden erhebliche
Verstöße gegen arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften festgestellt. Aufgrund
schwerwiegender Hygienemängel untersagte das zuständige Veterinäramt den
Weiterbetrieb des Restaurants und ordnete die Schließung an.
Während der Kontrolle einer Gaststätte in Haren wurden im Bereich der
Toilettenanlage Betäubungsmittel aufgefunden. Eine anschließende Durchsuchung
des Objekts auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück unter Einsatz eines
Rauschgiftspürhundes führte nicht zum Auffinden weiterer Beweismittel. Gegen den
Betreiber wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Insgesamt stießen die Kontrollmaßnahmen überwiegend auf Akzeptanz. In einem Fall
musste eine Person aufgrund störenden Verhaltens der Kontrollmaßnahme verwiesen
werden.
Der Leiter des Polizeikommissariats Meppen, Polizeirat Niklas Brörmann, hebt die
Bedeutung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit hervor:
„Die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ist ein wesentlicher Baustein
für die Durchführung solcher Kontrollmaßnahmen. Durch das abgestimmte Vorgehen
aller Beteiligten können Kontrollen effektiv umgesetzt und Verstöße frühzeitig
erkannt werden. Gemeinsame Einsätze leisten damit einen wichtigen Beitrag zur
Stärkung der öffentlichen Sicherheit sowie zur Aufdeckung und Unterbindung
rechtswidriger Handlungen.“
Foto: Polizei
