Grafschaft Bentheim: Corona-Testzentren gehen kommende Woche an den Start
„In Kürze können wir unseren Bürgern ein gutes Angebot für Schnelltests bieten. Wir haben mit Betreibern gesprochen, haben uns mit unseren Kommunen abgestimmt und auch die Eignung verschiedener Standorte geprüft“, informierten Landrat Uwe Fietzek und Dezernentin Gitta Mäulen am Freitag. „Das wird jetzt alles zügig gehen, auch mit der Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren.“
Drei Drive-in-Testzentren eines privaten Betreibers werden ab kommender Woche im Landkreis ihren Betrieb aufnehmen: eines in Nordhorn, eines in Bad Bentheim und ein weiteres in Emlichheim. „Der Bund hat da – man möchte sagen: wieder einmal – eine große Aufgabe an uns weiter gegeben“, bemerkt Landrat Fietzek. „Wir haben glücklicherweise Kommunen, die uns richtig gut, auch mit Standortvorschlägen, unterstützt haben.“
Mit der neuen Corona-Testverordnung, die am 9. März veröffentlicht wurde und rückwirkend mit dem Montag in Kraft getreten ist, können sich Bürger je nach Verfügbarkeit der Schnelltests auf COVID-19 testen lassen. Der Bund bezahlt allen Bürgerinnen und Bürger einen Schnelltest pro Woche.
Hinweis:
Bei den Schnelltests handelt es sich um sogenannte Antigen-Schnelltests. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden. Ähnlich wie beim PCR-Test wird dafür ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber nicht in Laboren, sondern direkt vor Ort. Grundsätzlich gilt: Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig.
Mehr zu PCR-, Antigen-Schnelltests und Selbsttests unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html#c20484
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/hinweise-zur-testung-auf-corona-198156.html
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim