CORONAGrafschaft Bentheim

Grafschaft Bentheim erlässt Allgemeinverfügung – Ausnahmen von der Testpflicht

Grafschaft Bentheim. Nachdem die Niederlande zum Hochinzidenzgebiet erklärt wurde, hat nun auch der Landkreis Grafschaft Bentheim reagiert. Mit der Allgemeinverfügung des Landkreis Grafschaft Bentheim zur „Regelung von Ausnahmen von Testpflichten nach §4 Abs. 2 Nr. 5 Coronavirus Einreise Verordnung für Grenzpendler / Grenzgänger im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ wurde die Allgemeinverfügung heute erlassen. Demnach wird sie morgen in Kraft treten. Um die Original Verfügung gut lesen zu können, bitte einmal auf das Bild klicken und dann auf „Bild in Originalgröße anzeigen“ klicken, dann kann alles klar und deutlich gelesen werden. Hier nun die Allgemeinverfügung von heute: