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Grundschulanmeldungen am 10. Mai – Erziehungsberechtigte in der Pflicht

Lingen. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder für das Schuljahr 2020/2021 am Freitag, 10. Mai 2019, 15 bis 19 Uhr, in den zuständigen Lingener Grundschulen für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse beziehungsweise Grundschulen für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses anzumelden.

Im Schuljahr 2020/2021 werden alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden werden oder bereits einmal vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Kinder, die nach dem 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden (sogenannte „Kann-Kinder“).

Die Erziehungsberechtigten der künftigen 522 Erstklässler wurden bereits schriftlich von der Stadt Lingen (Ems) über die für sie zuständigen Grundschulen und über die zur Anmeldung mitzubringenden Unterlagen informiert. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist nicht zwingend erforderlich, es darf seine Eltern aber gerne begleiten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Eder vom Fachdienst Schule und Sport der Stadt Lingen (Ems) unter a.eder@lingen.de oder Tel. 0591/9144-424.

Text: Stadt Lingen