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Grundschulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028

Für alle Kinder, die zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem 1. August 2027 die Pflicht zum Besuch der Grundschule. Vom 4. bis 7. Mai 2026 können die Eltern ihre Kinder bei den städtischen Grundschulen anmelden.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die künftigen „ABC-Schützen“ dazu mitzubringen. Ebenfalls sind die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch und ein Masernschutznachweis vorzulegen. Bei getrenntlebenden, gemeinsam sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten ist zudem eine Sorgerechtserklärung vorzulegen. Für getaufte Kinder bitte auch eine Taufbescheinigung mitbringen.

An folgenden Terminen nehmen die städtischen Grundschulen die Anmeldungen entgegen:

Grundschule St. Andreas (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 04. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Grundschule St. Augustinus (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 04. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Antonius von Padua – Grundschule Bethen (kath. Bekenntnisschule):
Dienstag, 05. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Grundschule Emstekerfeld (kath. Bekenntnisschule):
Donnerstag, 07. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Grundschule Galgenmoor (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 04. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Paul-Gerhardt-Schule (evangelische Bekenntnisschule/Einzugsbereich: gesamtes Stadtgebiet):
Montag, 04. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wallschule (Schule für Schüler*innen aller Bekenntnisse/Einzugsbereich: gesamtes Stadtgebiet):
Montag, 04. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, 05. Mai 2026, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch etwas jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die körperliche und geistige Reife dafür haben und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Zur Förderung ihrer Entwicklung können sie aber verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen. Reichen die Deutschkenntnisse eines Kindes nicht aus, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, nimmt es im Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teil. Die Schule stellt bei den künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob entsprechende Voraussetzungen für diese Regelungen vorliegen.

Text: Stadt Cloppenburg