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Günstigerer ÖPNV für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Auszubildende: Landkreis weitet Fahrtkosten-Zuschüsse aus

Künftig sollen alle Schülerinnen und Schüler ebenso wie Auszubildende in der Grafschaft von Zuschüssen für Fahrten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet profitieren. Die Kosten dafür übernimmt der Landkreis Grafschaft Bentheim – zusätzliche 300.000 Euro pro Jahr werden im Haushalt bereitgestellt. Bislang hatten nur Vollzeitschülerinnen und -schüler der Sekundarstufe II Anspruch auf eine Bezuschussung der Fahrtkosten für Bus und Bahn. Für die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten gaben die Mitglieder des Kreisausschusses in ihrer letzten Sitzung nun grünes Licht.

Mit der Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten für alle Schülerinnen und Schüler sowie auch für Auszubildende hält der Landkreis eine Alternative zu der angestrebten Einführung eines flächendeckenden Grafschafter Schüler- und Azubi-Tickets parat. „Dieses Ticket können wir aktuell leider noch nicht anbieten“, bedauert Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl. Er erläutert: „Von Seiten des Landes Niedersachsen ist in Landkreisen, die über keinen integrierten Bus-/ Schiene-Tarif verfügen, aktuell nur ein reines Busticket vorgesehen. Die Einbindung des Schienenpersonennahverkehrs wäre demnach ausgeschlossen. Insbesondere der SPNV ist für uns aber ein fester Bestandteil und zentrales Element in der Schülerbeförderung. Er muss daher natürlich auch in einem Grafschafter Schüler- und Azubi-Ticket berücksichtigt werden. Wir stehen derzeit im Austausch mit den zuständigen Stellen des Landes, um eine Lösung zur Integration des SPNV in ein solches Ticket zu finden.“ Mit der Erweiterung der bisherigen Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten nimmt der Landkreis alle Schülerinnen und Schüler sowie die Auszubildenden nun aber auf anderem Wege in den Blick und bietet allen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten in der Grafschaft.

Neben den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II an allgemein- und berufsbildenden Schulen können in Kürze auch Schülerinnen und Schüler, die z.B. neben einem Praktikum nur an einzelnen Tagen eine Schule besuchen, sowie Auszubildende die Fahrtkosten-Zuschüsse für den ÖPNV beim Landkreis Grafschaft Bentheim beantragen. Zu dem erweiterten Personenkreis zählen dann u.a. auch Personen, die private oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sowie Personen, die an einer Volkshochschule einen Kursus zum nachträglichen Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses belegen. Wer an einem Berufsvorbereitungslehrgang teilnimmt oder ein Praktikum, Volontariat oder einen Freiwilligendienst (z.B. FSJ) absolviert, kann ebenfalls einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Person ihren Hauptwohnsitz in der Grafschaft Bentheim hat und der Weg zur Schule oder Ausbildungsstätte innerhalb des Landkreises mehr als fünf Kilometer beträgt. Auszubildende können bei der Erstattung wählen, ob die berücksichtigte Fahrtstrecke vom Wohnort zur Schule oder zum Ausbildungsbetrieb zugrunde gelegt werden soll. Die Erstattung erfolgt rückwirkend nach Ablauf eines Schuljahres. Hierfür müssen insbesondere die Fahrkarten im Original mit eingereicht werden.

In den vergangenen Schuljahren wurden rund 500 Anträge auf eine Fahrtkosten-Bezuschussung pro Schuljahr beim Landkreis eingereicht. Durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten rechnet die Kreisverwaltung mit einer Verdoppelung bis Verdreifachung der Anträge. Über die geänderte Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten wird abschließend der Grafschafter Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 17. November 2022 beschließen. Die Richtlinie soll dann rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim