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„Gute Perspektive liegt bei Mitwirkung vor“ – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis – Landkreis Emsland nimmt Petition entgegen

Gute Perspektive liegt bei Mitwirkung vor“Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis – Landkreis Emsland nimmt Petition entgegen

Meppen. Der zuständige Dezernent Michael Steffens nahm heute eine Petition der FDP-Fraktion entgegen, die sich mit der Aufenthaltsverlängerung zweier Brüder in der Bundesrepublik Deutschland befasst. „Wir bieten erneut unsere Unterstützung und Gespräche an, weisen aber wie in der Vergangenheit auch nochmals darauf hin, dass unbedingt die Mitwirkung der beiden Betroffenen notwendig ist, um hier überhaupt in ihrem Sinn entscheiden zu können. Bislang hat es an dieser Mitwirkung gemangelt“, betont Steffens. Sollten die beiden Brüder allerdings bei der Nachregistrierung künftig mitwirken, werde ihnen eine Fristverlängerung gewährt, bis zu der sie gültige Identitätsdokumente (Reisepässe) vorlegen müssen. Dann könnte im nächsten Schritt die Aufenthaltserlaubnis verlängert bzw. neu erteilt werden.

(v. l.) Dezernent Michael Steffens, die beiden FDP-Kreistagsmitglieder Tobias Kemper und Marion Terhalle, Ferhat Asi (FDP), Ragip Tulji, einer der betroffenen Brüder, und MdB Jens Beek bei der Übergabe der Petition. (Foto: Landkreis Emsland)
(v. l.) Dezernent Michael Steffens, die beiden FDP-Kreistagsmitglieder Tobias Kemper und Marion Terhalle, Ferhat Asi (FDP), Ragip Tulji, einer der betroffenen Brüder, und MdB Jens Beek bei der Übergabe der Petition. (Foto: Landkreis Emsland)

Die beiden Brüder, die in Deutschland geboren wurden, deren Eltern aber die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit haben, beantragten 2017 erneut die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnisse. Um diesen Antrag bearbeiten zu können, ist eine Nachregistrierung im Heimatland Bosnien-Herzegowina notwendig, so dass anschließend Reisepässe von den dortigen Behörden ausgestellt werden können. Die Betroffenen sind mehrfach mündlich und auch schriftlich vom Landkreis Emsland aufgefordert worden, hierbei ihrer Pflicht zur Mitwirkung nachzukommen. „Diese Mitwirkungspflicht ergibt sich aus dem Aufenthaltsgesetz. Die Betroffenen müssen mit Nachdruck die Nachregistrierung im Heimatland vorantreiben“, so Steffens. Schreiben an den Rechtsanwalt der Brüder vom 3. Mai und 30. Oktober des vergangenen Jahres sowie am 17. Januar und 14. April 2020 blieben ohne Antwort. Welche Maßnahmen für eine Nachregistrierung und Passbeschaffung einzuleiten sind, wurde dem Rechtsanwalt ausführlich dargelegt. „Wir haben hier bereits Wege aufgezeigt, sind aber auch weiterhin gerne bereit zu erläutern, wie das weitere Vorgehen gelingen kann“, betont Steffens.

Im Juni 2020 wurde der Rechtsanwalt schließlich über eine Anhörung in der Angelegenheit informiert und eine Frist bis zum Mittwoch, 22. Juli, eingeräumt, um Stellung zu beziehen. „Mit dem heutigen Tag haben wir nunmehr eine Stellungnahme des Rechtsanwalts erhalten“, macht Steffens deutlich. Die ungeklärte Identität sowie das Fehlen eines Reisepasses stünden einer Verlängerung der Erlaubnis aus rechtlichen Gründen aber weiterhin entgegen.

Die Brüder hatten als Minderjährige eine Aufenthaltserlaubnis bis 2011 erhalten, um eine Ausbildung beginnen und sich wirtschaftlich und sozial integrieren zu können. Von der Passpflicht konnte in diesem Zusammenhang abgesehen werden. Grundsätzlich regelt § 3 des Aufenthaltsgesetzes, dass Ausländer nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten dürfen, wenn sie einen anerkannten und gültigen Reisepass besitzen. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über das Jahr 2011 hinaus war nicht möglich, da keine Identitätsdokumente vorliegen.

Text und Foto: Landkreis Emsland