AktuellesLandkreis Emsland

Herausforderungen eines modernen Teilhaberecht – BTHG sieht mehr Rechte für Menschen mit Behinderung vor

Meppen. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat sich mit den umfangreichen Veränderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) befasst. Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis machte in ihren Erläuterungen deutlich, dass der Bundesgesetzgeber mit dem BTHG eine Modernisierung der Eingliederungshilfe vornehme, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Leistungen könnten damit stärker auf die Bedarfe des Einzelnen ausgerichtet werden.

Mit dem BTHG werde ein grundsätzlicher Strukturwechsel vorgenommen, indem die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe im SGB XII in ein modernes Teilhaberecht nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) umgewandelt wird. Das Gesetz bewirke insoweit einen Paradigmenwechsel, der mit großen Herausforderungen für alle Beteiligten verbunden sei.

Während die Eingliederungshilfe vor allem im stationären Bereich jetzt umfassend mit den Leistungserbringern abgerechnet wird, erfolgt ab 2020 eine Trennung nach Fachleistungen (z. B. für Reha und Teilhabe) und existenzsichernden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden wie bei Menschen ohne Behinderung über Regelbedarfe sowie Miet- und Heizkosten ermittelt. Heutige Bewohner eines stationären Wohnheimes müssen demnach künftig mit dem Leistungserbringer für ihre Wohnung einen Mietvertrag schließen.

Aus dieser Veränderung ergibt sich auch die Notwendigkeit, die Zuständigkeiten der Sozialhilfeträger neu zu regeln. Vom Land Niedersachsen wird erwogen, dass ab 2020 die Kommunen für alle Hilfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zuständig sein sollen, während das Land zuständig wird für alle Leistungen für Erwachsene. Eine gesetzliche Regelung dazu wird es aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr geben, zumal zwischen Land und Kommunen noch die sich daraus ergebenden Finanzierungsfragen zu klären sind.

Eine wesentliche Veränderung ergibt sich insbesondere für die Kommunen durch die erforderliche Abstimmung mit anderen beteiligten Sozialleistungsträgern (u. a. Pflege- und Rentenversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit). Neu ist auch das Verfahren zur Feststellung der individuellen Bedarfe nach dem landeseinheitlichen Verfahren B.E.Ni. (Bedarfsermittlung Niedersachsen).

„Um die neuen gesetzlichen Regelungen auch den Betroffenen näher zu bringen, fördert der Bund unabhängige Beratungsangebote“, erläutert Kraujuttis. Diese werden im Landkreis Emsland vom Sozialverband Deutschland in Kooperation mit dem Christophorus-Werk Lingen, dem Vitus-Werk Meppen und dem Lukas-Heim Papenburg sowie vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgehalten.