Holzdachwerke älterer Gebäude müssen überprüft werden
Nordhorn. Die Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Grafschaft Bentheim und der Stadt Nordhorn weisen auf mögliche Gefahren durch die unsachgemäße Konstruktion, Ausführung und Instandhaltung von sogenannten Nagelplatten- und Brettschichtholzbinderkonstruktionen hin. Anlass hierfür sind zwei Schadensfälle mit solchen Konstruktionen in Niedersachsen im Jahr 2017, ohne dass besondere Belastungen durch Schnee- oder Windlasten vorlagen. Glücklicherweise wurden bei den beiden Schadensfällen keine Personen verletzt.
In einem Erlass unter anderem an die Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen hat die Oberste Bauaufsichtsbehörde im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über diese Schadensfälle berichtet. Die Behörde bittet ferner darum, Eigentümerinne und Eigentümer vergleichbarer baulichen Anlagen hierüber zu informieren, damit Gefahrenquellen bei den ähnlichen Holzkonstruktionen aufgefunden und beseitigt werden können.
Der erste dieser Schadensfälle hat sich an der Johannesschule in Lingen ereignet. Dort stürzte am 19. Januar 2017 das mit Brettschichtholzbindern konstruierte Dach der 1965 errichteten Turnhalle ein. Nach Mitteilung der Obersten Bauaufsicht waren mehrere Mängel für dieses Unglück verantwortlich: Die Brettschichtholzträger besaßen wegen der Verwendung fehlerhaften Holzes und wegen Fehlverleimungen nie die berechnete Tragfähigkeit, waren jedoch über 50 Jahre aufgrund von Sicherheitsreserven ausreichend tragfähig. Indem diese Herstellungsmängel bei einem späteren Umbau 2010 unerkannt blieben und man die Träger zusätzlichen Belastungen ausgesetzt hatte, wurden die vorhandenen Sicherheitsreserven soweit aufgezehrt, dass die Tragkonstruktion schließlich versagte.
Das zweite Unglück betraf einen 1999 gebauten Verbrauchermarkt in Laatzen, dessen Dach nach dem Versagen von Nagelplattenbindern auf einer Gebäudeseite am 29. Juli 2017 eingestürzt war. Nach den Ausführungen der Obersten Bauaufsicht war die Konstruktion, Berechnung und Ausführung der Nagelplattenbinder fehlerhaft. Außerdem hatte man die Benutzung des Gebäudes aufgenommen, ohne dass von einem Prüfingenieur geforderte Nachbesserungen umgesetzt worden waren, und schließlich wurden fehlende Aussteifungen 2014 unsachgemäß ergänzt.
Damit Eigentümer und Verfügungsberechtigte von vergleichbaren baulichen Anlagen ihrer Verantwortung für die Instandhaltung und Verkehrssicherheit gerecht werden können, verweisen die Bauaufsichtsbehörden auf drei Hinweisblätter, welche Fachgremien der Bauministerkonferenz unter dem Eindruck des Einsturzes der Eissporthalle in Bad Reichenhall und einiger Schadensfälle bei Verbrauchermärkten verfasst haben. Hierbei handelt es sich um Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch Eigentümer und Verfügungsberechtigte, zur Planung und Ausführung von Nagelplattenkonstruktionen sowie zur Überwachung von deren Bauausführung und zur Einschätzung von Brettschichtholzbindern auf mögliche Schäden aus Feuchte- und Temperatureinwirkungen. Mit Hilfe dieser Hinweisblätter können Eigentümer und Verfügungsberechtigte bauliche Anlagen mit Nagelplatten- und Brettschichtholzbinderkonstruktionen überprüfen.
Die drei Hinweisblätter von den Fachgremien der Bauministerkonferenz können auf den Internetseiten des Landkreises Grafschaft Bentheim www.grafschaft-bentheim.de und der Stadt Nordhorn www.nordhorn.de eingesehen und heruntergeladen werden. Anfragen zur Überprüfung von Nagelplatten- und Brettschichtholzbinderkonstruktionen können ansonsten an die Bauaufsicht des Landkreises Grafschaft Bentheim, an Herrn Gerold Grobbe unter der Telefonnummer 05921/96-1524, oder an das Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn, an Herrn Dr. Christoph Uricher unter der Telefonnummer 05921/878-203 oder unter der E-Mail-Adresse christoph.uricher@nordhorn.de, gerichtet werden.
Text: Stadt Nordhorn