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Inzidenzwert im Landkreis über 35: Ab Mittwoch gelten Verschärfungen bei den Kontakten

Der Inzidenzwert in der Grafschaft Bentheim bewegt sich seit einigen Tagen über 35. Der Landkreis hat daher eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab Mittwoch in Kraft tritt. Als Basis der Regelungen ist weiterhin der Stufenplan des Landes Niedersachsen verbindlich. In nahezu allen Bereichen wird der Landkreis allerdings bei den bisherigen Maßnahmen der Stufe 1 im Stufenplan bleiben. Verschärfungen gibt es lediglich bei den privaten Kontakten. Hier hat der Landkreis keinen Ermessensspielraum.

Für die Bürgerinnen und Bürger in der Grafschaft bedeutet das ab Mittwoch:

  • Treffen oder Zusammenkünfte von drei Haushalten bis insgesamt maximal 10 Personen sind möglich (10-aus-3-Regel). Zugehörige Kinder (bis 14 Jahre) und Geimpfte/Genesene werden hierbei – wie bisher – nicht eingerechnet.
  • Gleichzeitig bleibt auch das Zusammenkommen von einem Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zulässig ohne Begrenzung auf eine Personenzahl. Das ist bei großen Haushalten mit vielen Erwachsenen von Vorteil.
  • Für Kinder gilt darüber hinaus, dass sich diese bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren auch in einer Gruppe von bis zu 10 Kindern und Jugendlichen (bis 14) treffen können – zusammen mit Erwachsenen aus einem Haushalt. Damit können Kindergeburtstage in größerem Rahmen gefeiert werden.

Weitere Informationen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html