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Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Kraft

Vielen Straßenkatzen droht Verwahrlosung, Elend und Leid. Wildlebende Katzen sind im gesamten Stadtgebiet Papenburgs zudem ein zunehmendes Problem. Es ist kaum möglich, aufgefundene Katzen an ihre Eigentümer zurückzugeben. Allein aus dem Stadtgebiet Papenburg landen jährlich mehr als 100 Katzen im Tierheim.

Deshalb hat der Stadtrat eine Katzenschutzverordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen erlassen. Diese ist zum Jahresende 2024 in Kraft getreten.

Die meist gestellten Fragen:

Welche Katzen sind betroffen?

Alle Katzen, die sich außerhalb der Wohnung ihres Halters bewegen und geschlechtsreif bzw. älter als vier Monate sind, müssen kastriert, mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert werden.

Wer führt die Kastration und Kennzeichnung von Katzen durch?

Kastration und Kennzeichnung von Katzen erfolgen durch niedergelassene Tierärzte.

Welche Kosten entstehen und gibt es einen Kostenzuschuss?

Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte und sind vom Katzenhalter zu tragen. Die Stadt Papenburg gewährt ggf. einen Kostenzuschuss, der direkt beim Tierarzt beantragt werden kann. Zudem bieten private Versicherungsunternehmen entsprechende Leistungen an.

Wo müssen Katzen registriert werden und wer führt die Registrierung durch?

Gekennzeichnete Katzen müssen mit dem Namen und der Anschrift des Halters beim deutschen Haustierregister FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes e.V. oder bei Tasso e.V. registriert werden. Die Registrierung muss vom Katzenhalter durchgeführt werden. Bitte denken Sie bei Weitervermittlung des Tieres an eine Anpassung der Daten.

Sind Ausnahmen von der Kastrationspflicht möglich?

Auf Antrag kann die Stadt Papenburg unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Kastrationspflicht zulassen. Konkrete Regelungen finden sich in der städtischen Verordnung.

Was droht, wenn meine Katze nicht kastriert, kennzeichnet und registriert ist?

Wer seine Katze nicht kastrieren lässt, trägt in erster Linie mit dazu bei, dass Verwahrlosung, Elend und Leid von Katzen zunehmen. Immer wieder treffen wildlebende Katzen auf Freigänger-Katzen und pflanzen sich fort. Und Katzen vermehren sich schnell. Eine gesunde Katze kann pro Jahr bis zu zwölf Katzenwelpen bekommen. So können innerhalb von drei Jahren mehr als 400 Katzen entstehen.

Katzen, die nicht gekennzeichnet und registriert sind, können nicht als Fundtier aufgenommen und in der Regel nicht an ihre Eigentümer zurück gegeben werden. Häufig landen sie in Tierheimen, weil sie sonst unversorgt bleiben müssen. Das für Papenburg zuständige Tierheim Stapelmoor kann derzeit wegen Überbelegung keine Katzen mehr aufnehmen.

Zudem können festgestellte Verstöße gegen die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wo finde ich die komplette Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnung?

Die städtische „Verordnung über die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen im Gebiet der Stadt Papenburg, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen“, ist auf der städtischen Homepage unter „Unsere Stadt“/“Über uns“/“Ortsrecht“ abrufbar. Informationen gibt es telefonisch unter 04961 – 82 5140 und per Mail unter ordnung@papenburg.de.

Text: Stadt Papenburg