Kein weiterer Ausbruch der Geflügelpest: Landkreis Grafschaft Bentheim hebt angeordnete Tierseuchenschutzmaßnahmen auf
Gute Nachrichten für geflügelhaltende Betriebe in der Grafschaft Bentheim: Die Geflügelpest, die Ende Juni im Bereich der Stadt Bad Bentheim ausgebrochen ist, konnte erfolgreich eingedämmt werden. In den vergangenen Wochen sind im Kreisgebiet keine weiteren Fälle der hochansteckenden Virus-Erkrankung aufgetreten, der Ausbruch der Geflügelpest gilt als erloschen. Daher hebt der Landkreis Grafschaft Bentheim die derzeit noch bestehende Überwachungszone sowie die damit verbundenen strengen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen in Gänze auf. Das bedeutet: Ab dem morgigen Mittwoch (7. August 2024) gelten keinerlei Einschränkungen mehr für geflügelhaltende Betriebe, die sich im Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb befinden. „Die Betriebe, die insgesamt rund 1,5 Millionen Tiere innerhalb dieser bisherigen Überwachungszone halten, können also zur Normalität zurückkehren. Ab Mittwoch dürfen sie ihr Geflügel wieder im Freien halten, die Stallpflicht ist beendet. Auch die Teilausstallung ist wieder ohne Ausnahmegenehmigung möglich, ebenso der Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren tierischen Erzeugnissen“, erklärt Dr. Matthias Sielker, stellvertretender Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung abrufbar.
Rückblick: Ende Juni war auf einem Legehennenbetrieb im Bereich der Stadt Bentheim die hochansteckende Variante der Aviären Influenza (HPAIV) ausgebrochen. Der Betrieb hatte rund 91.000 Tiere gehalten. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Task Force Tierseuchen des LAVES wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung tierschutzgerecht getötet. Um eine Verbreitung der hochansteckenden Virus-Infektion zu verhindern, ordnete der Landkreis weitreichende Schutzmaßnahmen an. Dazu gehörten die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Für die Betriebe innerhalb der beiden Restriktionszonen galten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Die Schutzzone konnte am 29. Juli 2024 aufgehoben werden, jetzt folgen die Aufhebung der Überwachungszone sowie der weiteren Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest.
Zur Bekämpfung der Geflügelpest kam das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim am Flugplatz in Nordhorn-Klausheide zum Einsatz. „Das Tierseuchen-Logistikzentrum hat sich erneut in der Praxis bewährt. Unsere Tierärztinnen und Tierärzte sind von dort aus zu den täglichen Untersuchungen gestartet, konnten die genommenen Proben dort unkompliziert wieder abgeben und sich mit neuem Material ausrüsten. Ein großer Dank gebührt den Ehrenamtlichen des Technischen Hilfswerks Nordhorn, die die Dekontaminationsanlage am Tierseuchen-Logistikzentrum aufgebaut und betrieben haben. Das war wieder eine tolle Unterstützung für uns. Alles ist reibungslos abgelaufen“, blickt Sielker zurück. Die Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes hatten seit Ausbruch der Geflügelpest alle Hände voll zu tun: So mussten die insgesamt 14 Geflügelhaltungen innerhalb der drei-Kilometer-Schutzzone intensiv untersucht und regelmäßig beprobt werden. Innerhalb der Überwachungszone wurden zudem in rund 150 Betrieben klinische Untersuchungen auf Anzeichen von Geflügelpest durchgeführt. Letztendlich waren alle Proben negativ und auch bei den Umgebungsuntersuchungen wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
„Wir sind vergleichsweise glimpflich davongekommen und konnten das Ausbruchsgeschehen mit Hilfe umfangreicher Schutzmaßnahmen zum Glück auf einen Betrieb beschränken. Das ist bei der hochpathogenen Variante des Virus nicht selbstverständlich“, betont Sielker. Zugleich dankt er dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Task Force Tierseuchen des LAVES für die gute Zusammenarbeit bei der Abarbeitung und Bekämpfung der Geflügelpest. Auch wenn die strengen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Geflügelpest ab Mittwoch nun aufgehoben sind, appelliert das Grafschafter Veterinäramt an die geflügelhaltenden Betriebe, ihre Tiere trotzdem aufmerksam im Blick zu behalten und bei Auffälligkeiten – beispielsweise eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – sofort den Landkreis zu verständigen. Auf dem Ausbruchsbetrieb im Bereich der Stadt Bad Bentheim werden weiterhin Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt. Wann das Veterinäramt den Betrieb wieder zur Geflügelhaltung freigibt, steht zurzeit noch nicht fest.
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim