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Kein weiterer Fall von Vogelgrippe – Haselünne: Aufhebung der Schutzzone – Überwachungszone bleibt zunächst

Haselünne. Zum Schutz vor der Geflügelgrippe hatte der Landkreis Emsland für den Bereich Haselünne eine Allgemeinverfügung erlassen, die tierseuchenbehördliche Maßnahmen vorsah. Die Anordnungen für die Schutzzone können nun ab Sonntag, 19. März, aufgehoben werden; das Gebiet geht dann in der Überwachungszone auf.

Am 25. Februar war in einem Geflügelbestand in der Stadt Haselünne der Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt worden. Die Infektion in dem betroffenen Legehennenbestand mit 23.400 Tieren war zunächst bei Eigenkontrollen festgestellt und später durch amtliche Proben bestätigt worden. Es handelte sich um das hochpathogene Influenza A-Virus des Subtyps H5N1. Der Landkreis Emsland hatte per Allgemeinverfügung ab 28. Februar spezielle Restriktionszonen rund um den Ausbruchsbetrieb festgelegt.

Die Schutzzone mit einem Radius von 3 km um den Ausbruchsbetrieb wird nun aufgehoben und geht in die Überwachungszone über, die sich in einem 10 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb befindet. In der Überwachungszone ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Ebenfalls ist die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels verfügt. Besondere Hygienemaßnahmen müssen ebenfalls beachtet werden.

Von diesen angeordneten Maßnahmen sind nach derzeitigem Stand insgesamt 105 gewerbliche Betriebe mit rund 4,67 Mio. Tieren sowie eine Brüterei und 177 Hobbyhaltungen mit insgesamt 3122 Tieren betroffen.

Die Schutzzone kann 21 Tage nach der Reinigung eines betroffenen Betriebs aufgehoben werden, solange kein neuer Fall auftritt. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

Text: Landkreis Emsland