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Keine Grenzkontrollen zu den Niederlanden – Aktuelle Informationen

Emsland. Grafschaft Bentheim. Im Moment gibt es immer wieder Gerüchte in den Landkreisen zu anstehenden oder schon durchgeführten Grenzkontrollen zu den Niederlanden. In den sozialen Medien und auch in verschiedenen Chats wird diskutiert, ob Grenzkontrollen bereits in Planung sind.

Richtig ist, dass das Robert Koch Institut (RKI) die Niederlande zum Risikogebiet erklärt hat. Diese Risikoerklärung ist aber KEIN Reiseverbot. Es beinhaltet lediglich, dass es sich bei den Niederlanden um ein Risikogebiet handeln. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ist für die Organisation der Grenzkontrollen zuständig. Nicht zuständig, wie auch in den sozialen Medien häufig verbreitet, ist die ortsansässige Polizei. Grenzkontrollen würden durch die Bundespolizei durchgeführt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wurde uns folgendes mitgeteilt:

Die erneute Anordnung von Corona-bedingten vorläufigen Binnengrenzkontrollen wird im BMI derzeit nicht erwogen.

Ergänzend:

Die Überwachung der Einhaltung der landesspezifischen Infektionsschutzbestimmungen (u.a. Quarantäne) bei Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten obliegt den Gesundheitsbehörden der Länder. In Bezug auf infektionsschutzrechtliche Anordnungen des Bundes (Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten und Informationspflichten der Beförderungsunternehmen gegenüber den Gesundheitsbehörden) wird auf das Bundesministerium für Gesundheit verwiesen.

Bei Gelegenheit grenzpolizeilicher Kontrollen (keine Binnengrenzkontrollen, sondern lageabhängige Kontrollen im Rahmen von Art. 23 der Verordnung (EU) 2016/399), insbesondere beim landseitigen grenzüberschreitenden Individualverkehr, weist die BPOL auf die bestehenden Quarantäne-/Testungs- und Meldepflichten (Austeilen BMG-Flyer) bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten hin. Zudem kann die BPOL personenbezogene Daten der Einreisenden bei Gelegenheit ihrer grenzpolizeilichen Stichprobenkontrollen nach § 36 (8) des Infektionsschutzgesetzes zum Zwecke der Übermittlung an die Gesundheitsbehörden erheben.

Björn Grünewälder, Pressesprecher Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Somit hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat klar und deutlich gesagt, dass es im Moment KEINE Grenzkontrollen an den Binnengrenzen geben wird. Dieses sind die Aussagen des Ministeriums vom 07. Oktober 2020. Je nach Lageänderung können sich diese Aussagen natürlich ändern. Wir berichten dann sofort nach.

Im Anschluss möchten wir noch auf die neue Corona Verordnung hinweisen, die den „kleinen Grenzverkehr“ gerade auch im Grenzgebiet zu den Niederlanden regelt. Alle Informationen hierzu findet Sie in dem nachstehenden Artikel.