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Keine weiteren Fälle von Geflügelpest: Schutzzone in der Grafschaft Bentheim aufgehoben

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in der Gemeinde Hoogstede vor rund drei Wochen sind bislang keine weiteren Fälle der hochansteckenden Virus-Infektion in der Grafschaft Bentheim aufgetreten. Daher ist die drei-Kilometer-Schutzzone rund um den Ausbruchsbetrieb am gestrigen Sonntag (16. Februar 2025) aufgehoben worden. Für die geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der ehemaligen Schutzzone gelten nun die Seuchenschutzmaßnahmen der Überwachungszone, die weiterhin bestehen bleibt. Diese Zone erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und reicht bis in benachbarte emsländische sowie niederländische Gemeinden hinein. „Das Team unseres Veterinäramtes war in den vergangenen Wochen unermüdlich im Einsatz und hat die Betriebe innerhalb der Schutzzone regelmäßig beprobt. In der Überwachungszone haben die Kolleginnen und Kollegen ebenfalls zahlreiche Betriebe und Hobbyhaltungen aufgesucht, dort klinische Untersuchungen durchgeführt und Proben genommen. Da bislang keinerlei Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind und alle bis dato vorliegenden Laborergebnisse negativ waren, konnten wir die Schutzzone nach der vorgegebenen Frist von 21 Tagen jetzt aufheben“, fasst Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer die aktuelle Situation zusammen. Die neue tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaf-bentheim.de/bekanntmachung abrufbar.

Nach Aufhebung der Schutzzone gelten für die geflügelhaltenden Betriebe die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen der Überwachungszone weiter. Das bedeutet: Der Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen bleibt weiterhin verboten. Auch eine Teilausstallung von Geflügel ist nicht erlaubt. Ebenso bleibt die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel) bestehen. Auf Antrag kann das Grafschafter Veterinäramt aber für bestimmte Maßnahmen unter entsprechenden Voraussetzungen Ausnahmen genehmigen. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Landkreises abrufbar.

Kreisveterinär Kramer mahnt weiterhin zur Vorsicht und appelliert an die geflügelhaltenden Betriebe, weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Er zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass auch die Überwachungszone zum Ende dieses Monats komplett aufgehoben werden kann.

Zum Hintergrund

Im Januar war auf einem Legehennenbetrieb in der Gemeinde Hoogstede die hochansteckende Variante der Aviären Influenza (Subtyp H5N1) ausgebrochen. Der Betrieb hatte knapp 30.000 Tiere gehalten. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Task Force Tierseuchen des LAVES und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung tierschutzgerecht getötet. Um eine Verbreitung der hochansteckenden Virus-Infektion zu verhindern, ordnete der Landkreis weitreichende Schutzmaßnahmen an. Dazu gehörten die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Von dem betroffenen Betrieb in Hoogstede geht nach umfangreichen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten keine Infektionsgefahr mehr aus.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim