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Klausheide – Mann wollte Tötung wie Selbstmord wirken lassen

Landgericht Osnabrück verhandelt über Vorwurf des Totschlags in Nordhorn

OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück verhandelt ab dem morgigen Mittwoch, dem 3. März 2021, über den Vorwurf des Totschlags in Nordhorn. Ein heute 49 Jahre alter Angeklagter aus Nordhorn muss sich in dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer (Schwurgericht) verantworten (Az. 6 Ks 15/20).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2020 in Nordhorn seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnhaus erstickt zu haben. Hintergrund sollen Trennungsabsichten der Ehefrau gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte plante, die ihm vorgeworfene Tötung wie einen Selbstmord wirken zu lassen.

Der Angeklagte, der sich seit dem 8. September 2020 in Untersuchungshaft befindet, wird von einem Rechtsanwalt aus Nordhorn, vertreten. Die Eltern und die Schwestern des mutmaßlichen Opfers nehmen an dem Verfahren als Nebenkläger teil. Sie werden von einer Rechtsanwältin aus Meppen, vertreten.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht Beweis über die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe erheben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am 3. März 2021 um 09.00 Uhr weitere Termine folgen

Text: Pressestelle Landgericht Osnabrück