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Kommentar der NordNews-Redaktion: Wenn der Vorwurf fällt – aber nichts übrig bleibt

Ein Kommentar der NordNews-Redaktion

Nachdem wir in den letzten 24 Stunden sehr viele Mails und auch Anrufe mit der Frage: „Warum wird die Polizeichefin nicht sofort wieder ins Amt versetzt – sie ist doch unschuldig!“ erhalten haben, möchten wir hier als NordNews folgenden Kommentar abgeben:

Es ist ein bemerkenswertes Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim eingestellt. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, die Vorwürfe wurden umfassend geprüft – und am Ende ließ sich der strafrechtliche Vorwurf gegen die Polizeichefin nicht erhärten.

Noch deutlicher formuliert es die Staatsanwaltschaft selbst: Die Leiterin habe sich aufgrund der ihr gegenüber gemachten Aussagen nicht veranlasst sehen müssen, einen Anfangsverdacht wegen sexueller Belästigung gegen den beteiligten Polizeibeamten anzunehmen. Damit fehlt zugleich die Grundlage für den gegen sie erhobenen Vorwurf, sie habe eine Straftat im Amt vereitelt.

Für uns als Redaktion ist deshalb eine Frage völlig legitim: Wenn der strafrechtliche Vorwurf gegen die Polizeichefin nicht bestätigt werden konnte – warum kehrt sie dann nicht auf ihren bisherigen Posten zurück?

Denn genau hier beginnt der Teil der Geschichte, der Fragen offenlässt.

Im Mai wurde ihr auf Grundlage eines anonymen Hinweises das Führen der Dienstgeschäfte untersagt. Die Öffentlichkeit erfuhr von einem schwerwiegenden strafrechtlichen Verdacht. Die Unschuldsvermutung galt selbstverständlich von Beginn an. Das musste sie auch – und zwar nicht erst im Nachhinein.

Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf nicht bestätigt. Das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte wird aufgehoben. Und trotzdem geht es nicht zurück an den bisherigen Schreibtisch: Stattdessen soll die Polizeichefin bis zum Abschluss des weiterhin laufenden Disziplinarverfahrens in einem Projekt bei der Polizeidirektion eingesetzt werden. Die Leitung der Polizeiinspektion bleibt derweil bei Polizeidirektorin Ann Oldiges.

Und genau hier wird es knifflig und viele fragen sich: „Warum?“

Natürlich sind Strafrecht und Disziplinarrecht zwei unterschiedliche Bereiche. Ein eingestelltes Strafverfahren beendet ein Disziplinarverfahren nicht automatisch. Das ist richtig und muss auch so benannt werden.

Aber ebenso muss die Frage erlaubt sein, was nach diesem strafrechtlichen Ergebnis konkret noch gegen eine Rückkehr in die Leitung spricht.

Wenn einer Führungskraft eine Straftat vorgeworfen wird, sie deshalb von ihren Amtsgeschäften entbunden wird und sich dieser Vorwurf nach monatelangen Ermittlungen nicht erhärten lässt, dann sollte die Öffentlichkeit auch eine nachvollziehbare Erklärung dafür bekommen, warum die betroffene Person anschließend trotzdem nicht einfach wieder ihre bisherige Funktion ausübt.

Andernfalls entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass hier etwas zurückbleibt, obwohl der strafrechtliche Vorwurf nicht geblieben ist. Der strafrechtliche Vorwurf wurde offen kommuniziert – und stellte sich als falsch heraus.

Und genau an dieser Stelle wird es politisch und behördenintern interessant.

War die vorübergehende Entbindung vom Amt ausschließlich eine Konsequenz des damaligen Verdachts – oder gab es unabhängig davon ohnehin den Wunsch, die Polizeichefin von ihrer bisherigen Position zu lösen?

Wir behaupten ausdrücklich nicht, dass dies so gewesen ist. Dafür gibt es nach den derzeit öffentlich bekannten Informationen keinen Beleg.

Aber angesichts des jetzigen Ergebnisses darf diese Frage gestellt werden.

Denn wäre die strafrechtliche Angelegenheit tatsächlich der alleinige Grund für die Herausnahme aus dem Amt gewesen, müsste man sich zumindest fragen, warum das Ende des strafrechtlichen Verfahrens nicht auch zu einer Rückkehr in den bisherigen Zustand führt.

Noch interessanter wird die Frage mit Blick auf den Ursprung des gesamten Vorgangs: Aus einem anonymen Hinweis entwickelte sich ein Verfahren, das eine Behördenleiterin monatelang aus ihrem Amt brachte und ihren Namen öffentlich mit einem schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwurf verband. Am Ende steht nun die Einstellung des Verfahrens und die ausdrückliche Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass sich der gegen sie gerichtete Vorwurf nicht erhärten ließ.

Das ist kein kleiner Nebensatz. Das ist das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens.

Für uns ist deshalb klar: Die Polizeichefin hat zumindest strafrechtlich keinen Grund geliefert, sie weiterhin wie eine Beschuldigte zu behandeln.

Dass das Disziplinarverfahren noch läuft, ist eine Tatsache. Dass daraus nun aber eine dauerhafte oder auch nur längerfristige Entfernung von ihrer bisherigen Führungsposition wird, ist eine andere Frage – und genau diese Frage muss die Polizeiführung beantworten.

Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht nur dadurch, dass Vorwürfe aufgeklärt werden. Vertrauen entsteht auch dadurch, dass Konsequenzen nachvollziehbar sind und bei einer Entlastung alles dafür getan wird, um jemanden zu rehabilitieren. Dies beinhaltet natürlich auch, dass jemand seine ehemalige Position wieder aufnehmen kann, denn er ist und war ja unschuldig.

Wer eine Person bei einem Verdacht aus dem Amt nimmt, muss deshalb auch erklären, warum sie nach der Entkräftung dieses Verdachts nicht wieder dorthin zurückkehren soll. Und hier war es nicht nur eine Entkräftung!

Aber sollte es keine weiteren belastbaren Gründe geben, stellt sich aus unserer Sicht eine sehr einfache Frage:

Warum sitzt die Polizeichefin nicht wieder dort, wo sie vor Beginn dieser ganzen Angelegenheit saß – an der Spitze der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim?

Doch selbstverständlich haben wir uns auch heute (04.09.2026 – 10.00 Uhr) bei der Polizei erkundigt und dort auch mit dem Pressesprecher in Osnabrück zu der Sachlage ausführlich kommuniziert. Dort wurde uns folgendes mitgeteilt:

Für die Dauer des Disziplinarverfahrens wird die Polizeichefin zunächst in einem anderen Bereich eingesetzt und kehrt daher aktuell nicht auf ihre bisherige Position zurück. Zunächst soll das interne Verfahren abgewartet werden. Dessen Ergebnis soll anschließend bei der Entscheidung berücksichtigt werden, ob, wann und in welcher Funktion sie künftig eingesetzt wird. Eine abschließende Entscheidung ist derzeit noch nicht getroffen. Über die weitere Verwendung entscheidet letztlich die zuständige Personalstelle.

Auch auf die direkte Frage nach einer Rückkehr auf ihre bisherige Position wurde klargestellt, dass dies erst nach Abschluss des Disziplinarverfahrens durch die Personalstelle entschieden wird.

Dies ist zumindest keine klare Ablehnung zur Rückkehr als Polizeichefin.

Doch was sagt die betroffene Person selber zu dem Ganzen im Moment? Über Ihren Anwalt, Herrn Thore Tippe, lässt sie uns heute nach der Veröffentlichung unseres Kommentars folgendes mitteilen: „Frau Simon nimmt sehr dankbar wahr, … , dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach umfassenden Ermittlungen den gegen sie erhobenen strafrechtlichen Vorwurf nicht bestätigt hat und das Verfahren eingestellt wurde. Sie empfindet es als wichtiges Signal, dass Sie die Bedeutung dieses Ergebnisses und die Frage nach der weiteren Verwendung einer Behördenleiterin im Lichte dieses Ergebnisses aufgreifen.“

Weiter wird auch auf die persönliche, aktuelle Situation eingegangen: „Die vergangenen Monate waren für Frau Simon persönlich wie beruflich sehr belastend. Umso mehr weiß sie es zu schätzen, dass Sie in Ihrem Kommentar die Rolle der Unschuldsvermutung, die Bedeutung eines fairen Umgangs mit Beschuldigten und die Erwartungen der Öffentlichkeit an Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen thematisieren.“

Weiterhin wird sie die „weitere Entwicklung respektvoll im Rahmen der internen Verfahren begleiten und bittet um Verständnis, dass sie sich über die bereits abgegebenen strafrechtlichen Stellungnahmen hinaus nicht zu dienstrechtlichen Einzelfragen äußern wird.“

Dieses Vorgehen ist auch aufgrund des noch laufenden Disziplinarverfahrens nachvollziehbar. Wichtig ist dabei auch, dass alles offen und ehrlich aufgearbeitet wird.

Denn eines darf nicht passieren: Dass ein strafrechtlicher Vorwurf am Ende zwar nicht trägt, seine Folgen für die betroffene Person aber trotzdem dauerhaft bestehen bleiben, ohne dass nachvollziehbar erklärt wird, warum.

Falls sie nicht wieder auf ihren Posten als Polizeichefin gesetzt wird, dann hat die Öffentlichkeit es verdient zu wissen, warum dieses so ist. Denn letztendlich heißt es doch: „Die Polizei, dein Freund und Helfer!“ Und wir alle sollen doch Vertrauen haben – und Vertrauen kann man nur durch Ehrlichkeit und Offenheit erlangen.

Redaktionsteam NordNews