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Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen – erste Infos aus Berlin

Berlin. Soeben hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt gegeben, dass die Kontaktbeschränkungen bis mindestens 03. Mai 2020 bestehen bleiben.

Folgende weitere Punkte wurden bekanntgegeben:

  1. Die Kontaktbeschränkungen, wie in der Allgemeinverfügung beschlossen, bleiben bestehen. Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen muss eingehalten werden. Es darf sich alleine bewegt werden oder mit einer haushaltsfremden Person (1,5 m Abstand) oder mit einer im Haushalt lebenden Person zusätzlich Näheres regelt eine Verordnung des Landes. (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html)
  2. Bis zum 31. August 2020 werden alle Großveranstaltungen verboten. Wie eine Großveranstaltung definiert wird, wie groß eine Veranstaltung sein darf, entscheidet das jeweilige Bundesland.
  3. Ab dem 04. Mai wird es voraussichtlich eine schrittweise Öffnung der Schulen geben. Wie eine solche schrittweise Öffnung vollzogen wird, entscheidet die Kultusministerkonferenz am 29. April 2020. Abschlussklassen, Prüfungsklassen und Klassen zum Schulwechsel sollen vorrangig behandelt werden. Es wird Unterricht in reduzierten Gruppen geben und es muss ein Schulbuskonzept vorliegen. Grundschulen, Kitas und Kindergärten bleiben wie bisher geschlossen (Notbetrieb vorhanden)
  4. Geschäfte bis 800 m2 dürfen ab dem 20. April wieder öffnen. Es müssen jedoch die hygienischen Maßnahmen eingehalten werden. Es dürfen keine langen Schlangen vor den Geschäften entstehen,
  5. Alltagsmasken werden im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zum Einkaufen dringend empfohlen.
  6. Friseursalons werden voraussichtlich ab dem 04. Mai wieder öffnen. Bei jedem Salon muss jedoch ein Hygienekonzept vorliegen.
  7. Gottesdienste oder auch das Zusammenkommen religiöser Gemeinschaften bleiben weiterhin nicht gestattet.

WICHTIG: Die Länder können diese Regelungen ändern und auch ausweiten – Verfügungen für Niedersachsen werden erwartet. Dieses sind erste Informationen

Dieses sind erste Informationen, die auf der Pressekonferenz bekannt gegeben worden sind. Zum Teil müssen diese Vorgaben in den Landesparlamenten umgesetzt werden. Sobald es weitere Informationen und auch Verfügungen geben wird, werden wir diese natürlich umgehend weitergeben.

In 14 Tagesabständen werden diese Regeln überprüft. Das nächste Treffen findet am 30. April statt. Dort wird besprochen, was nach dem 3. Mai 2020 passiert.