CORONA

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Neues Schuljahr beginnt in Präsenz, mit freiwilligen Testungen und ohne zusätzliche Einschränkungen“

Niedersachsens Schulen starten morgen in das neue Schuljahr 2022/2023. Mit Blick auf die weiter sinkenden Inzidenzen und eine niedrige Hospitalisierungsrate gestaltet sich die Situation entspannter als im vergangenen Jahr. Für die Schulen bedeutet dies die Fortsetzung des bewährten und nur in leichter Form veränderten Verfahrens.

So wird an den ersten fünf Schultagen (also bis Mittwoch, den 31.08.2022) das Testangebot mit freiwilligen Tests intensiviert. Anschließend gilt wieder das bisherige Verfahren mit bis zu zwei freiwilligen Testangeboten je Woche für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und Beschäftigten.

„Zusammenfassend können wir sagen, dass das neue Schuljahr in Präsenz, mit freiwilligen Testungen und ohne zusätzliche Einschränkungen beginnt“, so Kultusminister Tonne. „Die Infektionslage erfordert derzeit keine weiteren Eingriffe in den Schulbetrieb. Ich empfehle aber, vom freiwilligen Testangebot Gebrauch zu machen. Einerseits decken wir damit Infektionen auf, die möglicherweise während der letzten Ferientage stattgefunden haben, und verhindern damit ihren Eintrag in die Schule. Andererseits bieten wir Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften, die aus unterschiedlichen Gründen besonders vorsichtig sein wollen oder müssen, einen angemessen hohen Schutz.“

Die Tests werden nach wie vor vom Land zur Verfügung gestellt und nach Bedarf über die Schulen verteilt. Getestet wird freiwillig zu Hause vor dem Weg in die Schule. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht. Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden. Auch sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Hier gilt weiterhin die Faustregel 20-5-20 – also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.

Die Corona-Maßnahmen (in Schulen) im Überblick:

  • Intensivierte Testphase zum Schulstart:
    • o   Freiwilliges Testen zu Hause an den ersten fünf Schultagen bis einschließlich Mittwoch, 31. August.
  • Freiwilliges Testen im Anschluss:
    • o   Bis Jahresende erhalten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte weiterhin bis zu zwei Tests pro Woche, um sich freiwillig zu testen.
    • o   Bei nachweislich positivem Test bleiben die Betroffenen zu Hause. Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf von 5 Tagen. Es wird empfohlen, sich wiederholt selbst zu testen und sich zu „isolieren“ bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.
    • o   Kontaktpersonen – zum Beispiel Mitschülerinnen und Mitschüler als unmittelbare Sitznachbarn – müssen nicht zu Hause bleiben, ihnen wird aber empfohlen, sich an fünf Tagen freiwillig zu testen.
  • Maske: Eine Maskenpflicht in den Schulen gibt es nicht. Freiwillig kann und darf eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Lüften: Die Räume werden weiterhin regelmäßig gelüftet, wenn es möglich ist. Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 – in den Pausen und etwa alle 20 Minuten für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
  • Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sollten weiter beachtet werden. Dazu zählen Händehygiene, Abstand und abgedecktes Niesen und Husten.