CORONAEmslandGrafschaft Bentheim

Kurz in der Übersicht – Corona – Regeln – einfach und schnell erklärt

Viele versuchen sich im Moment mit den neuen Beschlüssen auseinanderzusetzen. Natürlich gibt es viele Kleinigkeiten, die beachtet werden müssen. Kurz in der Übersicht – ganz grob erklärt gibt es für alle Bürgerinnen und Bürger drei Aspekte, die wichtig sind:

3G – genesen – geimpft – getestet

Diese 3G – Vorschrift gilt im Moment bundesweit und dauerhaft für folgende Situationen:

  • Im öffentlichen Nah-, Regional- und Fernverkehr
  • generell am Arbeitsplatz
  • Zusätzlich gibt es wieder die kostenlosen Schnelltestungen

2G – genesen und geimpft

Die 2G Regelung gilt, wenn in einem Bundesland die Hospitalisierungsrate über 3 ist. Eine Hospitalisierungsrate ist die Summe der gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona Patienten pro 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf LANDESEBENE. Wenn diese Hospitalisierungsrate oder(auch Hospitalisierungsindex genannt) 3 überschreitet, dann gilt 2G in den folgenden Situationen:

  • Veranstaltungen in Innenräumen
  • Freizeitveranstaltungen
  • Kulturveranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Gastronomie
  • Beherbergungen
  • körpernahe Dienstleistungen

2G plus – genesen – geimpft und getestet

Überschreitet die Hospitalisierungsrate den Index von 6 dann kommt es zu 2G plus in folgenden Situationen:

  • Diskotheken
  • Clubs
  • Bars
  • an Orten, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigen Einhaltung der Hygieneregeln besonders hoch ist

Die Tagesgenaue Hospitalisierungsrate kann bei uns unter Warnstufen (hier klicken) tagesaktuell abgerufen werden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Beschlüsse erst noch in einer neuen Corona Verordnung für Niedersachen festgeschrieben werden müssen. Die Hospitalisierungsrate liegt seit einiger Zeit in Niedersachsen über 4, so dass wir in den nächsten Tagen eine Ausweitung auf 2G erwarten. Dieses wird erfolgen, wenn die neue Corona Verordnung in Kraft tritt. Bis dahin gibt es die Regeln, die auch seit den letzten Wochen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland vorliegen.

Sobald uns die neue Verordnung vorliegt, werden wir diese natürlich veröffentlichen und erläutern.