Lärmschutz gilt auch bei Altglascontainer – Stadt Lingen weist auf die Benutzungszeiten hin
Lingen. Die Stadt Lingen weist darauf hin, die Benutzungszeiten von Altglascontainern zu beachten und einzuhalten. Bürgerinnen und Bürger haben montags bis samstags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Möglichkeit, ihr Altglas zu entsorgen. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung der Altglascontainer aus Lärmschutzgründen nicht erlaubt.
Gesetzlich geregelt sind die Zeiten in der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Lingen (Gefahrenabwehrverordnung). Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Text und Foto: Stadt Lingen