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Lärmschutz gilt auch bei Altglascontainer – Stadt Lingen weist auf die Benutzungszeiten hin

Lingen. Die Stadt Lingen weist darauf hin, die Benutzungszeiten von Altglascontainern zu beachten und einzuhalten. Bürgerinnen und Bürger haben montags bis samstags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Möglichkeit, ihr Altglas zu entsorgen. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung der Altglascontainer aus Lärmschutzgründen nicht erlaubt.

Wer Altglascontainer nutzt, sollte sich an die vorgegebenen Zeiten halten. Besonders in den Abend- oder frühen Morgenstunden sowie sonntags stört das laute Scheppern des Altglases. Foto: Stadt Lingen
Wer Altglascontainer nutzt, sollte sich an die vorgegebenen Zeiten halten. Besonders in den Abend- oder frühen Morgenstunden sowie sonntags stört das laute Scheppern des Altglases. Foto: Stadt Lingen

Gesetzlich geregelt sind die Zeiten in der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Lingen (Gefahrenabwehrverordnung). Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Text und Foto: Stadt Lingen