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Landesaktion zur Kastration freilebender Katzen

Landesaktion zur Kastration freilebender Katzen – Förderung von betreuten Taubenschlägen

Meppen. Zum zweiten Mal in diesem Jahr ermöglicht das Land Niedersachsen, freilebende Hauskatzen kostenlos kastrieren zu lassen. Der Aktionszeitraum endet am 15. Dezember. Darüber hinaus fördert das Land die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen. Dieser Aktionszeitraum endet am 1. Dezember.

An der Katzenkastrationsaktion dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuer/innen von kontrollierten Futterstellen teilnehmen. Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit einhergehend viel Leid dieser unversorgten Katzen verhindert. Die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen, Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting, appelliert grundsätzlich an private Katzenhalterinnen, auch ihre Katzen kastrieren zu lassen, bevor sie diesen Freigang gewähren. Somit würde maßgeblich zum Tierschutz beigetragen werden. In Meppen sind Katzenhalterinnen im Übrigen verpflichtet, freilaufende Hauskatzen zu kastrieren.

Kostenlos kastriert werden können freilebende Hauskatzen ab dem Alter von vier Monaten. Vorab empfiehlt es sich, sich bei den umliegenden Tierarztpraxen zu erkundigen, ob diese an der Katzenkastration teilnehmen. Die eingefangenen Katzen sind vorab beim Fundbüro als Fundtiere zu melden. Zum Termin ist der Personalausweis, die Betriebserlaubnis des Tierheims und/oder der Gemeinnützigkeitsausweis des Tierschutzvereins mitzubringen. Nach der Operation ist eine Nachpflege des Tieres zu übernehmen, bis die Katze wieder in ihre natürliche Umgebung ausgesetzt werden kann.

Die Tierarztpraxis übernimmt die gesamte Abrechnung der Kosten mit der Tierärztekammer, sodass kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis.

Einen Antrag auf Kostenübernahme für die Errichtung und Ausstattung eines Taubenschlages ebenfalls zum Zweck der Populationskontrolle können Tierschutzorganisationen bis zum 1. Dezember stellen. Ausgaben in Höhe von 80 Prozent der Gesamtsumme bis maximal 15.000 Euro pro Taubenschlag können übernommen werden.

In dem betreuten Taubenschlag sollen die Stadttauben zum Brüten gebracht und nachfolgend die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden. Ziel ist, durch den Eiertausch gegen Attrappen die Population der Stadttauben zu reduzieren und durch die tierschutzgerechte Betreuung eine gesunde und begrenzte Stadttaubenpopulation zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Text: Stadt Meppen