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Landesamt: „keine baudenkmalfachlichen Bedenken zum Kotthook“ – Stadt Nordhorn betont hohen Stellenwert des Denkmalschutzes

„Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt das Bekenntnis der Stadt-verwaltung Nordhorn zur Innenentwicklung.“ Mit diesen Worten beginnt die Stellungnahme der Behörde, die kurz vor dem Maiwochenende bei der Stadt Nordhorn eingegangen ist. Es bestehen ferner „keine baudenkmal-fachlichen Bedenken gegenüber der Bebauung des Grundstücks am Kott-hook mit einer dem städtischen Umfeld angemessenen dichten Bebauung“.

Nach der Presseberichterstattung aus der Vorwoche, die auf eine Mitteilung der Initiative Pro Grafschaft zurückging, sah es die Behörde als erforderlich an, hierzu gegenüber der Stadt Nordhorn Stellung zu nehmen.

In der Mitteilung der Behörde, die der Stadt Nordhorn zur weitergehenden Presseberichterstattung überlassen wurde, heißt es weiter:
„Die positiven Aspekte des Entwurfs, wie die Staffelung der Gebäudekörper sowie die Farb- und Materialwahl möchte ich an dieser Stelle nochmals hervorheben. Sie zeigen die hohe architektonische und gestalterische Qua-lität des Entwurfs, die nach Auffassung des Landesamtes für Denkmalpfle-ge eine angemessene Reaktion auf die umgebende denkmalgeschützte Bebauung darstellt.
Um zur Höhenentwicklung eine denkmalfachliche Stellungnahme abzuge-ben bedarf es, wie besprochen, weiterer Beurteilungsgrundlagen.“

Genau um die geforderte Stellungnahme der sonstigen Träger öffentlicher Belange, zu denen auch die Behörde in Oldenburg gehört, geht es nun im nächsten Schritt. Wie Stadtbaurat Weitemeier bestätigt war die zuständige untere Denkmalschutzbehörde seit Beginn der Konzeptentwicklung eng in die Thematik eingebunden. Die Stellungnahme des Landesamtes bestätigt somit die bisherige Vorgehensweise von Politik und Verwaltung.
„Denkmalschutzaspekte hatten in der Vergangenheit und haben auch künf-tig stets eine hohe Bedeutung für Rat und Verwaltung und von einer Miss-achtung des Denkmalschutzes, gerade in dieser frühen Phase der Bauleit-planung, kann somit keine Rede sein“, so Weitemeier nach Eingang der Mitteilung des Landesamtes.

Text: Stadt Nordhorn