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Landkreis Cloppenburg fördert Wallhecken

Landkreis Cloppenburg. Der Landkreis Cloppenburg fördert auch in diesem Jahr die Pflege vorhandener geschützter Wallhecken und die Neuanlage von Wallhecken.

Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle und als „lebende“ Zäune ein wesentlicher Bestandteil unserer gewachsenen Kulturlandschaft. Sowohl für den Naturhaushalt als auch für das Landschaftsbild erfüllen sie bedeutende Funktionen und tragen maßgeblich zur Biotopvernetzung in der freien Landschaft bei, da sie Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten bieten. Durch ihre Struktur sowie das Mikroklima bilden sich in Wallhecken artenreiche Biozönosen. Die Anzahl der in einer Wallhecke lebenden Tierarten wird auf 1600 bis 1800 geschätzt. Darüber hinaus beeinflussen Wallhecken das Mikroklima; durch die Reduzierung der Windgeschwindigkeit verringert sich die Verdunstung und die Taubildung erhöht sich. Die Bedeutung der Wallhecken für den Naturhaushalt, für die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, für das Kleinklima und nicht zuletzt für den Erholungswert für Menschen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Seit 1935 stehen Wallhecken unter gesetzlichem Schutz. Viele Wallhecken haben sich jedoch im Laufe der Zeit entweder zu stattlichen Baumreihen entwickelt oder es sind nur noch Reste von Gehölzbeständen vorhanden.

Die Neuanlage einer Wallhecke wird mit 20 Euro je lfd. Meter Wallkörper sowie kostenloser Bereitstellung des Pflanzgutes vom Landkreis Cloppenburg bezuschusst. Zum besseren Anwuchs wird zudem die Einsaat des Wallkörpers mit niedrigwüchsigem Klee empfohlen. Entsprechendes Saatgut kann kostenfrei beim Landkreis Cloppenburg angefordert werden.

Für die Pflege von bereits bestehenden Wallhecken in Form von Wiederherstellung des Wallkörpers bzw. Rückschnitt von überalterten Gehölzbeständen werden bis zu 15 Euro je lfd. Meter gewährt. Auch hier wird das Pflanzgut kostenlos zur Verfügung gestellt.

Am Wallheckenförderprogramm können sich Eigentümer oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auch Pächter oder Jagdpächter beteiligen, sowie Dorfgemeinschaften, Bürgervereine und vergleichbare.

Um den ursprünglichen Wallheckencharakter wieder herzustellen bzw. dauerhaft zu erhalten – getreu dem Motto „oben licht und unten dicht“ – stellt der Landkreis Cloppenburg seit 1992 Gelder für die Neuanlage sowie für die Pflege von Wallhecken zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Homepage des Landkreises Cloppenburg unter https://lkclp.de/unser-landkre/bauen–umwel/naturschutz-landschaftspflege/foerderprogram.php zu finden. Interessenten wenden sich an den Landkreis Cloppenburg, Herrn Klaus, unter der Telefonnummer 04471/15-180 oder per E-Mail an s.klaus@lkclp.de

Text und Foto: Landkreis Cloppenburg