Landkreis Cloppenburg sichert Finanzierung für Schülerinnen und Schüler an Tagesbildungsstätten und treibt Umwandlung der Sophie-Scholl-Schule voran
Landkreis Cloppenburg. Der Sozialausschuss des Landkreises Cloppenburg hat in seiner jüngsten Sitzung wichtige Beschlüsse zur nachhaltigen Unterstützung der schulischen Bildung von Schülerinnen und Schülern an Tagesbildungsstätten gefasst. Ziel ist es, die Qualität und Verlässlichkeit der Beschulung auch in den kommenden Jahren sicherzustellen.
Bereits am 19. Dezember 2024 hatte der Kreistag für das laufende Schuljahr beschlossen, für alle Schülerinnen und Schüler in Tagesbildungsstätten, die vom Landkreis Cloppenburg ein Kostenanerkenntnis für Eingliederungshilfeleistungen erhalten oder erhalten haben, den darin enthaltenen Anteil in Höhe von 42 % für den Kernbereich der schulischen Bildung als freiwillige Leistung zu finanzieren. Nötig ist dies, da es für den schulischen Anteil nur eine 10-prozentige Erstattung vom Sozialministerium gibt und das Kultusministerium, welches für den schulischen Anteil zuständig wäre, diesen jedoch mit Hinweis auf die derzeitig geltenden Regelungen im Nds. Schulgesetz nicht übernehmen kann. Nun folgte ein weiterer Beschluss für das kommende Schuljahr 2025/2026. Damit wird die bisherige finanzielle Unterstützung für die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler auch weiterhin gesichert.
Zudem wurde die Kreisverwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Caritas-Verein Altenoythe e.V. die Umwandlung der Tagesbildungsstätte Sophie-Scholl-Schule in eine Förderschule für geistige Entwicklung (Förderschule GE) voranzutreiben. Der erste Beschluss hierzu stammt bereits aus dem Jahr 2022. Ein Abschluss ist jedoch nicht in Sicht, denn die Kosten dürfen zukünftig nicht mehr aus dem Niedersächsischen Sozialministerium gezahlt werden, da die Förderschulen in den Bereich des Kultusministeriums fallen. Die notwendige Anpassung des Schulgesetzes steht in Hannover noch aus – Resultat ist eine Finanzierungslücke. Dadurch sind die Personalkosten der Schule für die ersten drei Jahre nicht gesichert. Eingerahmt werden die zu klärenden Fragestellungen von den Entwicklungen im Bundesgesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG). Ursprünglich sollte das Gesetz zum 01. Januar 2028 in Kraft treten. Eine Positionierung der neuen Regierung in Berlin steht hierzu aktuell noch aus. Mittlerweile wurde durch das zuständige Kultusministerium eine eigene Projektgruppe gegründet, die den Prozess begleiten soll. Die 1. Sitzung der Planungsgruppe im Landkreis Cloppenburg fand am 11. März 2025 im Kreishaus statt. Neben Vertretern des Landesamtes für Schule und Bildung sowie des Landkreises Cloppenburg (Amt 40 als Schulträger und Amt 50 als Eingliederungshilfeträger) nahmen die Caritas als Träger der Tagesbildungsstätte, die Schulleitungen der staatlichen Förderschulen GE im Landkreis sowie auch Elternvertreter der Tagesbildungsstätte teil. Eine zweite Sitzung ist am Anfang dieses Monats durchgeführt worden.
Der Landkreis Cloppenburg setzt sich weiterhin für eine zügige Umsetzung und klare Regelungen ein, um die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu sichern.
Text: Landkreis Cloppenburg