AktuellesLandkreis Grafschaft Bentheim

Landkreis fördert Maßnahmen von Unternehmen zur individuellen Verbesserung der Mobilfunkversorgung

Der Prozess der digitalen Transformation in der Grafschaft Bentheim ist um einen Baustein reicher: Ab sofort fördert die Wirtschaftsförderung des Landkreises Maßnahmen zur individuellen Verbesserung der Mobilfunkversorgung aus dem kreiseigenen 5-Punkte-Programm. Sofern ein Unternehmen Schwierigkeiten im Bereich der Mobilfunkversorgung hat, kann eine Beratungsleistung durch einen fachkundigen, unabhängigen Berater erfolgen. Auch zu den anschließend notwendigen Investitionen ist ein Kreiszuschuss möglich.

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist derzeit eine der wesentlichen Herausforderungen, um die Grafschaft Bentheim für die digitale Gegenwart und Zukunft fit zu machen. Neben dem Breitbandausbau für ein möglichst schnelles Internet in allen Gebieten der Grafschaft Bentheim zählt dazu auch die regionale Versorgung mit einem leistungsfähigen und flächendeckenden Mobilfunknetz.

Ralf Hilmes, Leiter der Wirtschaftsförderung beim Landkreis Grafschaft Bentheim, weiß um die vielfältigen Bemühungen, die bekannten Lücken im Grafschafter Mobilfunknetz zu schließen: „Eigentlich ist der Mobilfunkausbau eine Sache des Marktes. Gerade im ländlichen Raum funktioniert dieses Prinzip aber leider vielfach nicht. Es kommt zum Marktversagen. In der Grafschaft Bentheim kommen außerdem spezifische Probleme durch die Grenzlage hinzu.“

Im Rahmen des rechtlich Möglichen bemühen sich viele Kräfte, den Ausbau des Netzes gleichwohl voranzutreiben. Hilmes verweist allerdings auf den jüngst vom Land Niedersachsen vorgelegten Masterplan Digitalisierung. Der flächendeckende Mobilfunkausbau unterliegt demzufolge technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Restriktionen.

Hilmes erläutert, dass die individuellen Problemlagen am Unternehmensstandort auch ein Teil der Wahrheit seien. Die in vielen Fällen bestehenden Verbesserungsmöglichkeiten würden häufig nicht genutzt. Genau hier setze die neue Fördermöglichkeit der Wirtschaftsförderung an. Ziel sei es, die Probleme durch Maßnahmen wie beispielsweise Anbieterwechsel, Vertragsänderungen, Geräteeinstellungen, Errichtung zusätzlicher WLAN-Versorgungsmöglichkeiten weitgehend zu beseitigen. Allein in der 2017 durchgeführten Mobilfunkumfrage des Landkreises hätten 30 Prozent der Teilnehmer angegeben, dass LTE kein Bestandteil ihres Mobilfunkvertrages sei. Dabei gelte: LTE werde in Zukunft weiter ausgebaut, GSM und UMTS nicht.

Die Förderquote beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 400 Euro. Die durch die Beratung innerhalb von zehn Monaten ausgelösten Investitionen würden ebenfalls mit 50 Prozent, maximal 400 Euro gefördert. Mobile Endgeräte sind jedoch von einer Förderung ausgenommen.

Ansprechpartner sind Udo Männel(Niedergrafschaft) unter Telefon 05921 / 96-2304 oder E-Mail udo.maennel@grafschaft.de und Andreas Kremer(Nordhorn und Obergrafschaft) Unter Telefon 05921 / 96-2305 oder E-Mail: andreas.kremer@grafschaft.de.

Hintergrund:

Hemmnisse für eine leistungsfähige Versorgung

Funk verhält sich anders als eine kabelgebundene Kommunikation – er ist nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbar. Innerhalb weniger Zentimeter bzw. Sekunden schwankt der empfangene Signalpegel aufgrund der Überlagerung unterschiedlicher Signalwege stark. Ob und mit welcher Qualität im Einzelfall eine Mobilfunkverbindung zustande kommt, kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. So hat die Beschaffenheit des Versorgungsgebietes einen großen Einfluss. Wälder, Hügel oder Gebäude verringern die Reichweite der Funkwellen. Gerade bei den großen Funkzellen in ländlichen Gebieten schatten kleine Erhebungen unter Umständen große Gebiete ab. Weiterhin können Witterungsbedingungen wie Niederschlag Funksignale schwächen. Abhängig von der Frequenz kann jedoch auch die Versorgung innerhalb von Gebäuden variieren. Je niedriger die Frequenz ist, desto besser ist die Gebäudedurchdringung. Die Dämpfung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Gebäude. Je nach Frequenz kann bereits das Laub an Bäumen dämpfend wirken. Auch bei einer Versorgung der Verkehrswege ist zu beachten, dass die Nutzer durch die Konstruktion des Zuges oder des Pkws abgeschirmt werden. Hier kann die Verbindung durch Außenantennen an den Fahrzeugen verbessert werden. In diesem Fall muss das Signal über ein Kabel in den Fahrgastraum weitergeleitet und dort erneut abgestrahlt werden. Insbesondere für die Versorgung von Verkehrswegen ist die Geschwindigkeit der Fahrzeuge relevant. Je höher die Geschwindigkeit ist, desto schlechter wird die Qualität einer Mobilfunkverbindung, da das Signal verzerrt wird (Dopplereffekt). Zudem kann es durch ein fehlerhaftes „Handover“ zum Abbruch der Verbindung kommen: Bewegt sich der Nutzer während der Verbindung von einer Funkzelle in die nächste, so muss die neue Funkzelle die Verbindung übernehmen. Dies geschieht in der Regel, ohne dass der Nutzer dies bemerkt. Bei hohen Geschwindigkeiten wird jedoch eine Vielzahl von Zellen durchfahren, wobei immer wieder ein „Handover“ erforderlich wird. Dies erhöht das Risiko von Verbindungsabbrüchen. Um dieses Risiko zu verringern, wird eine größere Dichte an Mobilfunkstationen benötigt. Die Verbindungsqualität ist durch die Kapazitäten des Mobilfunknetzes begrenzt. Bei Funkanwendungen teilen sich alle Nutzer, die sich in einer Mobilfunkzelle aufhalten, die vorhandene Kapazität („shared medium“). Je mehr Nutzer aktiv sind, desto geringer wird die Datenrate für den Einzelnen. Im Weiteren können sich Einschränkungen auch auf Kundenseite ergeben. Nicht jedes Mobiltelefon unterstützt jedes Frequenzband und jede Funktechnik. So unterstützen ältere Endgeräte kein LTE. Daher kann sich eine mangelnde Verbindung schon durch die Hard- und Software des Endgerätes ergeben. Ebenso können bestimmte Funktechniken nach den Bedingungen des Mobilfunktarifs ausgeschlossen sein. Nicht jeder Tarif enthält die Nutzung von LTE. Soweit daher nur ein LTE und kein UMTS-Signal verfügbar ist, kann der Kunde es trotz grundsätzlicher Netzabdeckung nicht nutzen.“ (Quelle: „Die Strategie Niedersachsens zur digitalen Transformation“, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, S. 45)

Text und Foto: Landkreis Grafschaft bentheim