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Landkreis Grafschaft Bentheim berät bei drohender Energiesperre

Die aktuellen Preissteigerungen bei der Energieversorgung treiben den ein oder anderen Haushalt in den finanziellen Engpass. Spitzt sich die Lage zu, drohen gar Strom-, Gas- oder Fernwärmesperren. Unterstützung bieten ab sofort verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote des Landkreises Grafschaft Bentheim. „Wir werden die Entwicklung sorgfältig beobachten. Niemand soll durch das soziale Netz fallen“, äußerte sich Landrat Uwe Fietzek.

In den letzten Monaten hat sich der Landkreis intensiv mit den örtlichen Versorgungsbetrieben ausgetauscht. Im Zentrum stand die Frage, wie Kundinnen und Kunden eine drohende Energiesperre abwenden können. Dabei muss es gar nicht zum Äußersten kommen. Vielmehr sollten Betroffene zunächst Kontakt mit ihrem Versorgungsbetrieb aufnehmen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Diese können darin bestehen, ausstehende Beiträge zu stunden oder in Raten zu zahlen.

Ist die Möglichkeit einer Stundung oder Ratenzahlung nicht gegeben, kommt ggf. die Beantragung von Wohn- oder Bürgergeld, ein Antrag auf Grundsicherung oder die Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. „Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zum selbstgenutzten Wohneigentum für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Seit 2023 ist auch ein Heizkostenzuschuss enthalten“, weiß Gert Lödden, Dezernent für Gesundheit und Soziales beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Bürgergeld können Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen beantragen, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig sind. Für Menschen über 65 Jahre oder Personen mit einer dauerhaften Erwerbsminderung kann wiederum die Grundsicherung infrage kommen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird zum Teil als Darlehen gewährt.

Lödden: „Im letzten Jahr hatte die Landesregierung angeregt, einen kommunalen Härtefallfonds einzurichten. Verwaltung und Kommunalpolitik sind sich jedoch einig, dass zunächst auf dieses Instrument verzichtet werden kann. Zum einen bieten die bestehenden Sozialleistungen für beinahe jede Fallkonstellation die nötige finanzielle Absicherung. Zum anderen ist der Härtefallfonds hochgradig bürokratisch. Stattdessen setzen wir auf Beratung.“

Betroffene können sich ab sofort telefonisch beraten lassen, wie eine drohende Energiesperre abzuwenden ist. Auch informieren die Mitarbeitenden, welche Leistungen im konkreten Fall beantragt werden können. Die Hotline des Landkreises steht unter der Telefonnummer 05921 96 6551 zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, zusätzlich montags bis donnerstags von 13 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Darüber hinaus steht eine Beratung im COMPASS Diakonie Caritas Haus zur Verfügung. Weitere Informationen sind online auf www.compass-grafschaft.de zu finden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim