CORONAGrafschaft Bentheim

Landkreis versendet Bescheinigungen an rund 5.000 Covid 19-Genesene

Rund 5.000 Grafschafter erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben ihres Gesundheitsamtes, das sie als Genesene ausweist. Diese „Genesenen-Bescheinigung“ bietet Erleichterungen bei der Testpflicht und bei den Kontaktbeschränkungen.

Die „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ des Bundes nimmt bestimmte Eingriffe in die Grundrechte für geimpfte und genesene Personen zurück. Während Geimpfte eine entsprechende Bescheinigung nach der Impfung erhalten haben oder ihren Impfausweis als Nachweis nutzen können, existierte aber eine vergleichbare Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion bisher nicht.

Die Bundesverordnung greift zum einen für Personen zwei Wochen nach der Zweitimpfung und gilt zum anderen für genesene Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine per PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes ist für beide Personengruppen das Restrisiko einer Übertragung erheblich geringer. Daher stellt der Bund Geimpfte und Genesene in vielen Bereichen den getesteten Personen gleich. Das bedeutet, sie können ohne vorherige Testung Geschäfte betreten oder bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, was laut Verordnung grundsätzlich nur mit einer negativen Testbescheinigung zulässig wäre. Darüber hinaus sind die Personengruppen von den gültigen Kontaktbeschränkungen ausgenommen, werden hier also nicht mitgezählt.

Weitere Informationen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim