CORONAGrafschaft Bentheim

Landkreis zu Risikogebiet erklärt – Kreisverwaltung ergreift zusätzliche Maßnahmen

Das Land Niedersachsen hat am heutigen Vormittag den Landkreis Grafschaft Bentheim zum Risikogebiet erklärt.

„Der Inzidenzwert des Landkreises liegt heute bei 71,5. Es war damit zu rechnen, dass die Grafschaft auf dieser Grundlage zum Risikogebiet erklärt wird.“, erläutert Landrat Uwe Fietzek.

„Die weiterhin steigenden Fallzahlen sind bedenklich. Aus diesem Grund haben wir uns darauf geeinigt, zu den seit Sonntag geltenden Einschränkungen im privaten Bereich, zusätzliche Maßnahmen zu treffen.“, so Fietzek.

Ab Mittwoch, 14. Oktober 2020, gelten die folgenden Maßnahmen:

  • Für den gastronomischen Bereich gilt im gesamten Landkreis ab 23 Uhr eine Sperrstunde (bis 6 Uhr des Folgetages). D. h. alle gastronomischen Betriebe (Restaurants, Kneipen und Cafés) müssen ab 23 Uhr geschlossen sein. Ausgenommen sind die Autobahnraststätten an den Autobahnen A 30 und A 31, die sich im Kreisgebiet befinden.
  • In der gesamten Fußgängerzone der Stadt Nordhorn gilt eine Maskenpflicht.

„Ich hoffe, dass wir durch diese neuen Maßnahmen die Geschwindigkeit aus der Dynamik des aktuellen Geschehens nehmen. Oberstes Ziel ist immer noch, die Corona-Pandemie einzudämmen. Sollten die Fallzahlen weiterhin rapide steigen, werden weitere Maßnahmen festgelegt.“, erklärt Landrat Fietzek.

Mit der Erklärung zu einem Risikogebiet geht ein Beherbergungsverbot einher.

„Grafschafterinnen und Grafschafter, die in den Herbstferien einen Urlaub in anderen Regionen der Bundesrepublik geplant haben, sollten sich vor Reiseantritt in den jeweiligen Landesregelungen informieren, ob Einschränkungen für ihre Reise gelten.“, empfiehlt Uwe Fietzek.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim