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Leistungsbetrug: 4.200 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus dem Raum Lingen

Mehrfach kassiert – 4.200 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus dem Raum Lingen; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Osnabrück (ots) Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Lingen einen Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 105 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Mann bezog Hartz-IV- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2021 ging der Mann einer geringfügigen Beschäftigung nach, die er dem Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. Auch eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung teilte der Mann dem Leistungsträger nicht mit. So konnte er insgesamt rund 1.150 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Dabei fiel auf, dass der Mann bei zwei verschiedenen Arbeitgebern zu unterschiedlichen Zeiten beschäftigt war. Da der Verurteilte zeitgleich Arbeitslosengeld II und Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.