Leserbrief: Lingener Polizeichefin Nicola Simon zu Unrecht einer Straftat beschuldigt
Die NordNews-Redaktion hat folgenden Leserbrief von Norbert Timpner erhalten. Wir veröffentlichen den Beitrag in ungekürzter Fassung.
Lingener Polizeichefin Nicola Simon zu Unrecht einer Straftat beschuldigt
Aufgrund eines anonymen Hinweises leitete die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Frau Simon ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt ein und die Polizeidirektion Osnabrück sah sich veranlasst, Frau Simon im Rahmen eines Disziplinarverfahrens das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufzuerlegen.
Die anonyme Person hatte am 13.04.2026 schriftlich mitgeteilt, dass ein Polizeibeamter am 06.03.2026 anlässlich einer Boßel-Party in einer Lingener Gaststätte eine Frau sexuell belästigt habe und von der Veranstaltung ausgeschlossen worden sei.
Frau Simon soll sich danach als Leiterin der Polizeiinspektion zu erkennen gegeben und darauf gedrängt haben, dem Kollegen wieder Einlass zu gewähren. Weder das Opfer noch andere beteiligte Personen hatten sich zuvor veranlasst gesehen, den Vorfall bei der Polizei zu melden.
Erst durch umfangreiche polizeiliche Ermittlungen konnten die Personen ermittelt und der Sachverhalt aufgeklärt werden.
Im Ergebnis steht fest, dass das Verfahren gegen den Polizeibeamten gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro eingestellt wurde. Die vorgeworfene Tathandlung sei laut Staatsanwaltschaft Osnabrück am unteren Rand des strafbaren Bereichs anzusiedeln. Welche Tathandlung das sein soll, wurde nicht mitgeteilt.
Es stellt sich die Frage, ob damit ein sexueller Übergriff gemeint ist.
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück haben die Ermittlungen gegen Frau Simon ergeben, dass sie keine Straftat begangen hat und das Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt gegen sie eingestellt wurde.
Die Presse berichtete in mehreren Artikeln darüber. In den Grafschafter Nachrichten vom 30.05.2026 war zu lesen, dass die Vorwürfe gegen Frau Simon schwerwiegend seien, die Glaubwürdigkeit der Polizei in Gefahr sei und die Sache das Potenzial zu einem Skandal hätte. Allein die Tatsache, dass nach einer anonymen Anzeige gegen die oberste Polizeibeamtin im Emsland und in der Grafschaft Bentheim überhaupt ermittelt wird, sei bemerkenswert genug.
Die Lingener Tagespost informierte die Öffentlichkeit im Artikel vom 27.05.2026 bereits darüber, dass Frau Simon bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen habe und möglicherweise aus dem Dienst entfernt werde.
Diese Berichterstattung hat Frau Simon noch mehr Schaden zugefügt. Da hilft es auch nicht zu schreiben, dass die Unschuldsvermutung gelten würde.
Nun steht fest, dass Frau Simon unschuldig ist.
Warum wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht abgewartet. Dann wäre eine faire Berichterstattung möglich gewesen.
Von Bedeutung ist auch, dass die Geschädigte den Polizeibeamten nicht angezeigt hatte und somit an keiner Strafverfolgung interessiert war.
Es stellt sich die Frage, warum sie ihre Meinung geändert und welche Tathandlung sie tatsächlich angezeigt hat.
Warum ist es nicht gelungen, die anonyme Person zu ermitteln?
Ansonsten hätte geklärt werden können, ob die Person persönliche Gründe hatte, Frau Simon zu Unrecht und somit absichtlich einer Straftat zu verdächtigen und deshalb anonym bleiben wollte.
Es ist schon tragisch genug, dass Frau Simon nur aufgrund eines anonymen Hinweises das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auferlegt wurde.
Aber warum das gegen Frau Simon eingeleitete Disziplinarverfahren noch nicht beendet worden ist und sie ihren Dienst wieder bei der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim als Leiterin ausüben darf, ist für den Bürger nicht nachvollziehbar.
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