Lichterfahrten: Neuer Erlass des Landes bietet Landkreis mehr Spielraum für Ermöglichung der Fahrten
„Das ganze hin und her rund um die Lichterfahrten hat mit dem neuen Erlass des Niedersächsischen Verkehrsministeriums nun endlich ein Ende. Ich begrüße es ausdrücklich, dass damit – wie von den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens schon lange gefordert – eine deutliche Klarstellung seitens des Landes erfolgt ist. Das gibt uns als zuständiger Genehmigungsbehörde, aber auch den Organisatorinnen und Organisatoren der Lichterfahrten, Rechtssicherheit und vor allem Klarheit im Umgang mit diesen besonderen Fahrten. Die heiß und emotional geführten Diskussionen um Einzelfallprüfungen und Ausnahmegenehmigungen sollten damit endgültig vom Tisch sein“, nimmt Landrat Uwe Fietzek die neuesten Nachrichten aus Hannover positiv auf. Seitens des Niedersächsischen Verkehrsministeriums ist am vergangenen Freitagnachmittag ein Erlass ergangen, der insgesamt drei verschiedene Möglichkeiten für die Durchführung von Lichterfahrten vorsieht:
Lichterfahrten als Versammlungen nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz
Lichterfahrten als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen
Lichterfahrten als erlaubnispflichtige Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung
Dem Landkreis Grafschaft Bentheim liegen in diesem Winter bislang drei Anträge zur Genehmigung von Lichterfahrten vor. Diese sollen am dritten bzw. vierten Advent stattfinden. Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises prüft derzeit mit Blick auf den neuen Erlass, unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Genehmigung erfolgen kann, um eine sichere Durchführung für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Welche Auflagen die Veranstaltenden von Lichterfahrten konkret beachten müssen, teilt die Kreisverwaltung ihnen kurzfristig mit. Grundsätzlich gilt, dass bei den Lichterfahrten nur Fahrzeuge teilnehmen dürfen, die ordnungsgemäß zugelassen und verkehrssicher sind. „Uns ist auf jeden Fall sehr damit geholfen, dass Lichterfahrten nun auch als Brauchtumsveranstaltung beurteilt werden können. Wir haben damit deutlich mehr Spielraum, die Durchführung von Lichterfahrten zu ermöglichen und werden davon auch Gebrauch machen“, macht die beim Landkreis zuständige Dezernentin Dr. Elke Bertke deutlich.
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim