Lingen – Zwei indische Arbeitnehmer müssen Deutschland verlassen – illegale Beschäftigung in Gaststätte
Osnabrück (ots) Bei einer Gaststättenkontrolle in Lingen haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 28. Januar 2023 zwei illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.
Die Ermittler wollten bei der Kontrolle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.
Dabei trafen die Beamten zwei indische Arbeitnehmer in der Gaststätte an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.
Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die zwei Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.
Zudem wurde gegen den Betreiber der Gaststätte ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet.