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„LingenPass“ wird auch 2019 fortgeführt – Berechtigte erhalten besondere Vergünstigungen

Lingen. Den „LingenPass“ wird es auch 2019 geben. Bürgerinnen und Bürgern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten mit dem Pass zahlreiche Vergünstigungen im Kultur- und Freizeitbereich und können damit beispielsweise den LiLi-Bus, die Bücherei, das Theaters, TPZs, die Kunstschule, VHS und Linus Lingen Wasserwelten sowie das Emslandmuseums vergünstigt nutzen beziehungsweise besuchen.

Der LingenPass wird ab dem 2. Januar 2019 auf Antrag bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Arbeit und Soziales sowie im Bürgerbüro an Personen ausgehändigt, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld, Hartz IV), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie an Geringverdiener mit Anspruch auf Wohngeld. Auch Studenten erhalten diesen Pass, sofern sie in Lingen ihren ersten Wohnsitz nachweisen können und BAföG beziehen. Der Pass ist ein Jahr und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen Ausweis.

Der Antrag zum LingenPass ist im Bürgerbüro oder auch auf www.lingen.de erhältlich. Bei Fragen wenden sich Interessierte bitte an Annika Pricker, Zimmer 313 im Rathaus oder Tel. 0591 9144-536. Oder per Mail an a.pricker@lingen.de.

Text und Foto: Stadt Lingen