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Luftfahrtamt der Bundeswehr bestätigt Überschallflug

Landkreise. Am heutigen Vormittag gegen 11.15 Uhr kam es, wie wir berichteten, zu mehreren „Knallen“ im Bereich Emsland und Landkreis Grafschaft Bentheim. Die Vermutung, dass es sich um einen Überschallflug handeln könnte, wurde jetzt durch eine Sprecherin des Luftfahrtamt der Bundeswehr, N. Schmidt, Hauptfeldwebel, gegenüber NordNews.de bestätigt. Hier die Mitteilung als Zitat:

Anhand Ihrer Angaben, konnten wir die Radardaten auswerten und dabei feststellen, dass gegen 11:15 Uhr drei Eurofighter der Bundeswehr, 12km nordöstlich von Lingen geflogen sind.Im Rahmen einer Abfangübung, führten diese einen Überschallflug durch. Hierbei befanden sich die Luftfahrzeuge in einer Höhe von 12070 m.
Ein Zweck von Überschallflügen ist die Überprüfung der Funktion von Triebwerk,Steuerorganen und anderen Flugzeugsystemen unter allen vorgesehenen Einsatzparametern.
Insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten und periodisch durchzuführenden Kontrollen ist ein Testflug, auch im Überschallbereich notwendig.
Ein Flugzeug wird erst dann zur normalen Nutzung freigegeben, wenn die dabei erflogenen Parameter innerhalb der vorgeschriebenen Normen liegen und somit eine exakte
Reparatur bzw. Kontrolle belegen. Diese Vorgehensweise ist aus Flugsicherheitsgründen zwingend notwendig.

Im Rahmen von Überschallflügen erreicht ein Flugzeug – abhängig von Luftdruck, Fluggeschwindigkeit und umgebender Luftdichte – eine Geschwindigkeit von mehr als ca. 330 Metern pro Sekunde. Das entspricht rund 1.188 km/h, bzw. 641 Knoten und höher.
Eine Begleiterscheinung solcher Flüge, der sogenannte Überschallknall, ist physikalisch bedingt und wird durch die aerodynamische Form des Flugzeuges, dessen Geschwindigkeit und Flughöhe sowie die meteorologischen Bedingungen bestimmt. Mit dem Eintritt in den Bereich der Schallgeschwindigkeit treten Druckverdichtungen in der das Flugzeug umgebenden Atmosphäre auf, welche sich durch Druckstöße entladen. Diese breiten sich kegelförmig hinter der Schallquelle aus. Die Breite dieses Kegels kann bis zu 80 km betragen. Diese Druckstöße nehmen wir als Knall und Druckschwankungen wahr.

Um die Auswirkungen dieser Flüge auf unsere Umwelt gering zu halten, wurden seitens der Bundeswehr folgende Bestimmungen zur Durchführung von Überschallflügen erlassen:

1. Überschallflüge sind, außer an Feiertagen, von Montag bis Freitag im Zeitraum 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig. In der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr sind Überschallflüge zu unterlassen, sofern Einsatzgründe sie nicht zwingend erfordern.
2. Die Mindesthöhe für Überschallflüge über Landgebieten beträgt 36000 Fuß (ca. 10800 m).
3. Überschallflüge sind nur unter Radarüberwachung durchzuführen und müssen vorher mit der radarüberwachenden Stelle koordiniert werden.
4. Der Flugweg ist so anzulegen, dass der Überschallknall dicht besiedeltes Gebiet nach Möglichkeit vermeidet.

Zitat: N. Schmidt, Hauptfeldwebel, Sprecherin des Luftfahrtamtes der Bundeswehr

Dementsprechend kann nun auch von dieser Seite ausgeschlossen werden, dass es sich um angebliche Meteoriteneinschläge gehandelt haben könnte. Dieses wurde auch schon von Seiten der Sternwarten ausgeschlossen.