CORONAGrafschaft Bentheim

Maskenpflicht in der Nordhorner Innenstadt wird verlängert

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Nordhorner Innenstadt bleibt bestehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Grafschaft Bentheim wird verlängert. Sie gilt bis zum 30. November und weiterhin für folgende Bereiche:

  • die Fußgängerzone (das Gebiet ist begrenzt im Norden durch den Hafendamm und einen Teilbereich der Neuenhauser Straße und im Osten, Süden und Westen durch den Verlauf der Vechte),
  • den Bereich des Platzes „Am Schweinemarkt“ und
  • auf dem Fußweg entlang der Schaufensterfront und der Zugangsbereiche der Geschäfte des Ringcenter- Gebäudes am Stadtring 60 (Nordhorn).

„Die bisher getroffenen Maßnahmen zeigen zwar langsam Wirkung, dennoch ist die Situation weiterhin ernst. Die Maskenpflicht aufzuheben, wäre das falsche Signal“, erklärt dazu Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl.

Hier die ganze Verfügung als Bilder – bitte die Bilder anklicken und dann unten rechts „Bild in Originalgröße anzeigen“ klicken, dann ist es scharf und kann vergrößert werden